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Polizei handelt nicht


| 28.06.2006 12:13 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrten RAe,

vor einigen Tagen reiste ich mit einem Zug (RegionalExpress, RE) von Karlsruhe kommend in Richtung Stuttgart. Ich besaß eine gültige Fahrkarte für die 1. Klasse. Eine Gruppe von ausländischen Jugendlichen setzte sich später auch dazu. Da diese recht lautstark waren und meinten, dass sie rauchen möchten (was in diesen Zügen generell nicht zulässig ist), sprach ich sie freundlich an, ob sie eine Fahrkarte für die 1. Klasse hätten um sie darauf aufmerksam zu machen, wo sie sitzen. Es hätte auch sein können, dass sie die "1" übersehen haben beim Zusteigen. Ich wurde "angepübelt", ob ich von der Bahn sei, was ich verneinte. Da mir die Situation ungeheuer wurde, lief ich einen Wagen weiter. Einer der Jugendlichen kam mir hinterher, drückte mich an die Wand und drohte mir "Schläge" an, wenn ich noch einen Ton sagen würde. Ich hatte tierische Angst!

Ich rief die Polizei über die 110 an, nannte Zug und Fahrtrichtung. Es hieß, man ruft mich von einem lokalen Polizeirevier (in diesem Fall Ludwigsburg) zurück. Dies geschah auch, allerdings erst 7 Minuten, bevor der Zug Ludwigsburg erreichte. Es hieß, ich soll an der Türe stehen bleiben, Polizeibeamte würden dann in den Zug dazusteigen.

Dummer Weise fuhr ca. 2 Minuten vorher an einem anderen Gleis eine S-Bahn ein, hier warteten die Beamten. Dieser fuhr zwar Richtung Stuttgart, war aber KEIN RE und kam NICHT aus Richtung Karlsruhe.

Ich stand ca. 2 Minuten in der Türe, musste diese aber nachdem der Triebwagenführer durch sein Mikro rief dann räumen.

Ich suchte die Beamten am ganzen Bahnhof, fand sie nach ca. 5 Minuten.

Ich schilderte ihnen was geschehen war und bat sie (zuständigkeitshalber) die Bundespolizei im Bahnhof Stuttgart zu informieren, dass die Jugendlichen dort abgefangen werden sollten.

Der Beamte lehnte dies grundlos strickt ab und bot mir statt dessen eine "Anzeige gegen Unbekannt" an - die Erfolgsquoten von solchen Verfahren dürften hier allen klar sein.

Einziges Argument: Es seien nicht immer Beamte der Bundespolizei im Bahnhof UND die Zeit hätte nicht mehr ausgereicht. Ich kenne den Bahnhof Suttgart und war mir sicher, dass er sich irrte. Schilderte ihm auch, warum.

Es half nichts, mir wollten sie einfach nicht helfen.

Nun zu meiner Bitte:
Ich möchte diesen Beamten (Name ist bekannt) anzeigen da er nicht gehandelt hat obwohl in meinen Augen Handlungsbedarf UND die Möglichkeit da gewesen waren.

1.) Was kann ich tun?
2.) Welcher Anwalt ist _konkret_ gewillt, mir bei diesem Verfahren zu helfen, Rechtsschutz ist vorhanden.

Gruß
...

-- Einsatz geändert am 28.06.2006 12:13:12
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema:
Polizei
28.06.2006 | 12:40

Antwort

von

Rechtsanwalt Stefan Steininger
364 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Sie können Strafanzeige erstatten, hier kommt insbesondere Strafvereitelung (§ 258a StGB) in Betracht.

Eine Verfolgungsvereitelung liegt dann vor, wenn eine Anzeige gegen unbekannt aufgenommen wird, obwohl der Täter bekannt war (BGH MDR 54, 14).

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, können Sie gerne einen Termin mit meinem Büro vereinbaren.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 28.06.2006 | 13:28

Grüße Sie Herr Steininger,

Ihre Antwort ist zwar nicht gerade ausführlich, aber sicher haben Sie erkannt, dass Punkt 2 (Vertretung) vorrang hatte.

Ich werde mich gerne mit Ihrem Büro in Verbindung setzen und bedanke mich schon einmal an dieser Stelle für Ihr Angebot.

Dank und Gruß
...

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 28.06.2006 | 13:36

Es freut mich, wenn ich Ihnen helfen konnte und werde Sie in Zukunft gerne unterstützen.

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Rechtsanwalt Stefan Steininger
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