Polizei handelt nicht
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrten RAe,
vor einigen Tagen reiste ich mit einem Zug (RegionalExpress, RE) von Karlsruhe kommend in Richtung Stuttgart. Ich besaß eine gültige Fahrkarte für die 1. Klasse. Eine Gruppe von ausländischen Jugendlichen setzte sich später auch dazu. Da diese recht lautstark waren und meinten, dass sie rauchen möchten (was in diesen Zügen generell nicht zulässig ist), sprach ich sie freundlich an, ob sie eine Fahrkarte für die 1. Klasse hätten um sie darauf aufmerksam zu machen, wo sie sitzen. Es hätte auch sein können, dass sie die "1" übersehen haben beim Zusteigen. Ich wurde "angepübelt", ob ich von der Bahn sei, was ich verneinte. Da mir die Situation ungeheuer wurde, lief ich einen Wagen weiter. Einer der Jugendlichen kam mir hinterher, drückte mich an die Wand und drohte mir "Schläge" an, wenn ich noch einen Ton sagen würde. Ich hatte tierische Angst!
Ich rief die Polizei über die 110 an, nannte Zug und Fahrtrichtung. Es hieß, man ruft mich von einem lokalen Polizeirevier (in diesem Fall Ludwigsburg) zurück. Dies geschah auch, allerdings erst 7 Minuten, bevor der Zug Ludwigsburg erreichte. Es hieß, ich soll an der Türe stehen bleiben, Polizeibeamte würden dann in den Zug dazusteigen.
Dummer Weise fuhr ca. 2 Minuten vorher an einem anderen Gleis eine S-Bahn ein, hier warteten die Beamten. Dieser fuhr zwar Richtung Stuttgart, war aber KEIN RE und kam NICHT aus Richtung Karlsruhe.
Ich stand ca. 2 Minuten in der Türe, musste diese aber nachdem der Triebwagenführer durch sein Mikro rief dann räumen.
Ich suchte die Beamten am ganzen Bahnhof, fand sie nach ca. 5 Minuten.
Ich schilderte ihnen was geschehen war und bat sie (zuständigkeitshalber) die Bundespolizei im Bahnhof Stuttgart zu informieren, dass die Jugendlichen dort abgefangen werden sollten.
Der Beamte lehnte dies grundlos strickt ab und bot mir statt dessen eine "Anzeige gegen Unbekannt" an - die Erfolgsquoten von solchen Verfahren dürften hier allen klar sein.
Einziges Argument: Es seien nicht immer Beamte der Bundespolizei im Bahnhof UND die Zeit hätte nicht mehr ausgereicht. Ich kenne den Bahnhof Suttgart und war mir sicher, dass er sich irrte. Schilderte ihm auch, warum.
Es half nichts, mir wollten sie einfach nicht helfen.
Nun zu meiner Bitte:
Ich möchte diesen Beamten (Name ist bekannt) anzeigen da er nicht gehandelt hat obwohl in meinen Augen Handlungsbedarf UND die Möglichkeit da gewesen waren.
1.) Was kann ich tun?
2.) Welcher Anwalt ist _konkret_ gewillt, mir bei diesem Verfahren zu helfen, Rechtsschutz ist vorhanden.
Gruß
...
-- Einsatz geändert am 28.06.2006 12:13:12
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