betriebsbedingte Kündigung, bitte Antwort eines RA aus dem Raum Hannover Hildesheim
Hallo,
ich war vom 01.09.2009 bis 31.03.2011 Gebrauchtwagenverkäufer bei einem Autohaus mit Herstellervertrag, ca 22 MA. Ich hatte ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Ich wurde am 23.02.2011 zum 31.03. betriebsbedingt gekündigt und sofort freigestellt. Ich war dermaßen paralysiert und überrascht, daß ich die Kündigung schriftlich akzeptiert habe. Mit Müh und Not konnte ich noch meinen Dienstwagen für die Freistellungsphase erkämpfen.
Inzwischen bin ich seit 01.04. arbeitslos.
Ausser mir arbeiteten noch drei weitere Verkäufer in dem Autohaus, alle unverheiratet und ohne Kinder. Ich lebe in Scheidung und habe zwei Kinder. Ein Verkäufer wurde ein Jahr nach mir eingestellt, die anderen beiden sind schon länger da. Ausser mir wurde kein weiterer Verkäufer gekündigt.
Als mündliche Begründung wurde mir mitgeteilt, ich würde nicht mehr ins Team passen und man wolle umstrukturieren. Eine Abmahnung o.ä. habe ich nie erhalten. Meine Verkaufsergebnisse und Kundenzufriedenheitsbefragungen waren gut.
Heute ( 25.04.2011 ) sehe ich auf der Homepage des Autohauses, dass dort wieder ein Gebrauchtwagenverkäufer arbeitet, er hat sogar "meine" Durchwahl.
In mir drängt sich der Eindruck auf, man wollte mich aus welchen Gründen auch immer loswerden.
Besteht jetzt noch die Chance auf eine Kündigungsschutzklage und hätte diese überhaupt Aussicht auf Erfolg? Bitte Antwort von einem Fachanwalt aus Hannover / Hildesheim, den ich dann auch beauftragen möchte.
Trifft nicht Ihr Problem?
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