Volksverhetzung gegen Deutsche weiterhin straffrei ?
| 25.04.2011 09:04
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Strafrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwälte,
in vielen Medien und diversen Gerichtsurteile wurde ja immer wieder gesagt, dass Hass auf Deutsche, Beleidigungen und Volksverhetzungen gegen Deutsche nicht strafbar seien.
Darf auch in Zukunft bspw. ein Deutschtürke oder auch ein Deutscher zu anderen Deutschen sagen, er sei eine " Deutsche Sau" und dergleichen ?
Quellen.: http://www.bz-berlin.de/archiv/thema-des-tages-article304757.html
http://de.metapedia.org/wiki/Deutschfeindlichkeit
Mittlerweile wurde ja der
§ 130 StGB schon wieder mal abgeändert, bleibt es bei der rechtlichen Bewertung, dass nur Teile der Bevölkerung erfasst werden und das Deutsche ja kein Teil der Bevölkrung usw, darstellen, wie im Artikel der BZ beschrieben ?
Auch bei Beleidigungen ist es ja lt. Wikipedia so, dass man Deutsche nicht beleidigen kann, man kann nur einzelne Personen beleidigen und kein ganzes Volk
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema:
Volksverhetzung
25.04.2011 | 09:46
Antwort
von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich Ihnen ein frohes Osterfest wünschen.
Der Zeitungsbericht ist so nicht ganz richtig.
Denn auch bei Zugehörigkeit zu einem Teil kann der Tatbestand schon verwirklicht werden.
Nur, wenn ganz pauschal ein Oberbegriff gewählt wird - egal welcher Staatsangehörigkeit - fehlt es tatsächlich an der Bestimmtheit der beleidigenden Äußerung.
Dieses ist aber nicht auf Deutsche beschränkt, sondern gilt für jede Staatsangehörigkeit.
Die von Ihren gewählten Formulierungen werden aber allein schon wegen des Zusatzes "Sau" beleidigenden Charakter haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller
25.04.2011 | 10:06
Ich bezog mich im ersten Teil meiner Frage nich auf den § 185, sondern auf den § 130 StGB, der ja nun geändert wurde.
Der Zeitungsbericht zitiert eine Polizeidienststelle, die das so gesehen haben und die werdens sichrlich wissen.
Ist es nun so, dass die BEwertungen auch wenn sie falsch sein mögen, was den Teil der Bevölkerung angeht auch nach der Gesetzesänderung noch so im § 130 StGB stehen und die gleiche Wirkung haben ?
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich hier niemand als Deutsche Sau bezeichnen würde, dies war ein Beispiel, das ich hier gewählt habe, um das Thema mal besser zu verdeutlichen.
Es gibt schliessliuch auch einen Unterschied, wenn man Deutsche Sau sagt oder sagt, dass dei Deutschen als Pluaral "Säue" wären.
Das Gesetz ist am 22.03.11 geändert worden.
Im Zeitungsbericht steht ja gerade, dass eben NUR bei der Zugehörogkeit zu einem Teil, der Straftatbestand erfüllt wird.
Im Artikel steht nun u.a " Die Polizei prüfte bereits, ob sie im Fall dieses Deutschen-Hasses wegen Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde laut "Berliner Zeitung" verworfen, weil viele Täter selbst formal Deutsche seien und ihre eigene Gruppe beschimpften. Zum Anderen liege Volksverhetzung nach § 130 StGB nur vor, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung" aufgerufen werde. Deutsche seien aber kein Teil.
Stimmt das? Warum ist Deutschen-Hass keine Volksverhetzung? Staatsrechtler Rupert Scholz zur B.Z.: Beim Tatbestand der Volksverhetzung (bis 5 Jahre Haft), müssten die Anwürfe "geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Das würde bedeuten, dass es weit über einzelne Personen hinausgeht. Es wäre gegeben, wenn die Täter zum Kampf gegen alle Deutschen oder zum Dschihad aufriefen..."
Es geht also darum, dassgerade die DEUTSCHEN NICHT als Teil gesehen werden und das ja offenbar deswegen auch keine Strfbarkeit nach § 130 StGB vorliegt.
So wie ich sie verstehe hat sich ja daran trotz der GEsetzesänderung nichts verändert, so dass der Gesetzestext was den Aspekt angeht in etwas gleich geblieben ist, nur nach ihrer Meinung die Interpretation des oben genannten im Artikel der BZ damals falsch war.
Ich wünsche auch ihnen frohe Ostern auch wenn ich kein Ostern feiere...
Ich möchte daher bitten, mir nochmals unter Grundlage des oben genannten Artikels bei der BZ zu sagen, ob sich hier was an der Gesetzeslage inwzischen geändert hat oder ob ich aufgrund ihgrer Aussage weiterhin von einem nicht geänderten Zustand ausgehen kann, vielen Dank
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
25.04.2011 | 12:03
Sehr geehrter Ratsuchender,
ob Polizeibeamte immer etwas wissen, wage ich zu bezweifeln.
Sie können derzeit von einem unverändertem Zustand ausgehen.
Es ist keineswegs so, dass Beleidigungen - und die werden auch bei § 130 StGB verfolgt - hinnehmbar sind.
Hier wird offenbar ganz übel im Zeitungsbericht eine Angst geschürt, wofür es derzeit keinen Grund gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ergänzung vom Anwalt
28.04.2011 | 10:30
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie werden ja nun erkannt haben, dass auch die Zweitmeinung meine hier eingestellte Antwort voll bestätigt hat.
An meiner Antwort gab es also gar nichts auszusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ergänzung vom Anwalt
28.04.2011 | 11:21
Es ging nicht um eine Verwechslung in Zeitungsberichten. Aber offenbar erwarten Sie statt einer rechtlichen Erstberatung eine Stammtischdiskusion.