Anfechtung des Kaufvertrages gültig?
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 1 Stunde
Hallo,
ich bin gewerblicher Händler von Apple Geräten.
Letzten Monat kaufte ich bei einem Händler bei dem ich regelmäßig kaufe ein iPhone 4 und verkaufte das einige Tage später vor Ort an einen Kunden.
Der Kunde prüfte das Gerät und fand heraus, dass es geklaut ist. Die Polizei beschlagnahmte es.
Mein Händler hat einen An- und Verkauf und hat es da mit Perso-Ausweißkopie von einem Privatmenschen gekauft.
Die Reihenfolge zur Verdeutlichung ist also:
Privatmann verkauft geklautes Handy an meinen Händler -> Ich kaufe es von meinem Händler -> Ich verkaufe es vor Ort einem Kunden -> Es wird beschlagnahmt.
Nun bekomme ich vom Anwalt des Kunden einen Brief, in dem er die 570€ zurück fordert.
Brgründung:
"Bei Kenntnis der wahren Sachlage hätte mein Mandant den streitgegenständlichen Vertrag in der Form so nicht geschlossen.
Die Anfechtung des Vertrages, welche hier ausdrücklich erklärt wird, hat nun zur Folge, dass der Vertrag von Anfang an als nichtig zu behandeln ist, so dass Sie den Kaufpreis zurück zu erstatten haben.
Darüber hinaus haben Sie den Betrag auch nahc den Gesichtspunkten der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß $812 BGB zurück zu zahlen, da hier aufghrund des Diesbstahls nichtigen Kaufvertrages kein Rechtsgrund besteht, den Kaufpreis zu behalten,"
Er möchte zudem 85€ Anwalts-Kosten.
Fragen:
1) Muss ich dem Kunden das volle Geld zurück erstatten?
2) Darf ich dem Kunden nicht anstatt dem Geld einfach im Zuge der Nachbesserung ein anderes Gerät liefern?
3) Muss ich die Anwaltskosten tragen? (Der Kunde hat vorher niemals nach dem Geld gefragt, daher keine Frist gesetzt, ich kenne es nur so, dass man die Anwaltskosten ersetzt bekommt, wenn man eine Frist gesetzt hat und die verstrichen ist)
Anfechtung gültig?




