Subunternehmervertrag Transportrecht, Speditionsrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Transportrecht, Speditionsrecht » Subunternehmervertrag

Subunternehmervertrag


| 19.04.2011 17:31 |
Preis: ***,00 € |

Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von




Ich arbeite als Subunternehmer seit 3 Jahren für eine Spedition. Diese hat mir eine existensgefährtent hohe Rechnung gestellt. Die Rechnung ist nachweislich falsch und ich habe Widerspruch eingelegt. trotzdem wird sie von den Gutschriften die ich erhalte abgezogen. nun meine Frage: kann ich einfach kündigen oder bzw. nicht mehr fahren? Ich habe keinen schriftlichen Vertrag. Ich werde einen Tag vor der Fahrt angerufen:
-ob ich fahre
-was ich fahre
-und für welches Geld?
Dann sage ich ja oder nein. Muss ich eine Kündigung schreiben ? Wenn ja wie lange wäre die frist?
Antwort vom
19.04.2011 | 19:12
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1.
Sie sind nicht verpflichtet, der Spedition eine Kündigung zu erklären.

Da Sie Ihren Angaben zufolge vor jedem Einzelauftrag gesondert gefragt werden, ob Sie den Auftrag annehmen, schließen Sie für den jeweiligen Auftrag einen Frachtvertrag nach § 407 HGB ab. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie also nicht verpflichtet, für die Spedition regelmäßig zu fahren.

2.
Eine Kündigung müssten Sie aber dann erklären, wenn Sie mit der Spedition eine rahmenvertragliche Vereinbarung über regelmäßig verpflichtende Frachtverträge abgeschlossen und damit ein Dauerschuldverhältnis begründet haben.
Wenn also zwischen Ihnen und der Spedition eine (auch mündliche) Vereinbarung dahingehend besteht, dass Sie stets zur Beförderung verpflichtet sind und Sie deshalb nicht entscheiden können, ob Sie fahren, spricht vieles für ein Dauerschuldverhältnis.

Wenn Sie nicht mehr für die Spedition fahren wollen, müssten Sie das Dauerschuldverhältnis kündigen.
Eine fristlose Kündigung können Sie aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erklären.
Fehlt ein wichtiger Grund, können Sie die Kündigung nur unter Beachtung einer angemessenen Frist erklären. Dabei ist es in Ihrem Fall schwierig zu bestimmen, was in eine angemessene Kündigungsfrist sein kann. In Betracht kommt eine zweimonatige Frist zum Monatsende. Angesichts einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren, könnte aber auch eine mehrmonatige Kündigungsfrist in Betracht kommen.

3.
Nach meinem Dafürhalten kommt es bei Ihnen aber nicht auf eine notwendige Kündigung und die Beachtung einer Kündigungsfrist an, da kein Dauerschuldverhältnis zwischen Ihnen und der Spedition besteht.
Gleichwohl empfehle ich Ihnen, der guten Form halber, der Spedition schriftlich mitzuteilen, dass Sie keine weiteren Frachten für die Spedition befördern möchten. Dies stellt keine Kündigungserklärung dar.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Bewertung des Fragestellers 2011-04-19 | 20:49


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Abdul-Karim Alakus »
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum