Antwort vom
19.04.2011 | 19:12
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1.
Sie sind nicht verpflichtet, der Spedition eine Kündigung zu erklären.
Da Sie Ihren Angaben zufolge vor jedem Einzelauftrag gesondert gefragt werden, ob Sie den Auftrag annehmen, schließen Sie für den jeweiligen Auftrag einen Frachtvertrag nach
§ 407 HGB ab. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie also nicht verpflichtet, für die Spedition regelmäßig zu fahren.
2.
Eine Kündigung müssten Sie aber dann erklären, wenn Sie mit der Spedition eine rahmenvertragliche Vereinbarung über regelmäßig verpflichtende Frachtverträge abgeschlossen und damit ein Dauerschuldverhältnis begründet haben.
Wenn also zwischen Ihnen und der Spedition eine (auch mündliche) Vereinbarung dahingehend besteht, dass Sie stets zur Beförderung verpflichtet sind und Sie deshalb nicht entscheiden können, ob Sie fahren, spricht vieles für ein Dauerschuldverhältnis.
Wenn Sie nicht mehr für die Spedition fahren wollen, müssten Sie das Dauerschuldverhältnis kündigen.
Eine fristlose Kündigung können Sie aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erklären.
Fehlt ein wichtiger Grund, können Sie die Kündigung nur unter Beachtung einer angemessenen Frist erklären. Dabei ist es in Ihrem Fall schwierig zu bestimmen, was in eine angemessene Kündigungsfrist sein kann. In Betracht kommt eine zweimonatige Frist zum Monatsende. Angesichts einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren, könnte aber auch eine mehrmonatige Kündigungsfrist in Betracht kommen.
3.
Nach meinem Dafürhalten kommt es bei Ihnen aber nicht auf eine notwendige Kündigung und die Beachtung einer Kündigungsfrist an, da kein Dauerschuldverhältnis zwischen Ihnen und der Spedition besteht.
Gleichwohl empfehle ich Ihnen, der guten Form halber, der Spedition schriftlich mitzuteilen, dass Sie keine weiteren Frachten für die Spedition befördern möchten. Dies stellt keine Kündigungserklärung dar.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.