Darf Kindesmutter Briefe an Sohn verweigern bzw Forderung stellen Familienrecht
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Darf Kindesmutter Briefe an Sohn verweigern bzw Forderung stellen


14.04.2011 17:11 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Hallo ich habe hier folgenden Auftrag zu vergeben:

Sachverhalt: Mein Sohn wurde im Mai 05 geboren. Ich war mit der Kindesmutter von August 04 bis Juni 06 zusammen, beging während der Beziehung unter laufender Bewährung Betrugsdelikte. Im April 06 habe ich freiwillig meine Haftstrafe von 3,6 Jahren angetreten, August 07 auf Halbstrafe entlassen unter Anrechnung einer U-HAFT VON 02. Wir hatten sehr viele gerichtliche Auseinandersetzungen während der Haft nach der Trennung. Nach der Haft habe ich mein Sohn nur einmal gesehen, und habe dort das alleinie Aufenthalztsbestimmungsrecht verloren. Im Juli 08 wurde ich wieder unhaftiert bis Juni 2010 und ging wieder auf Halbstrafe. Jetzt will ich seit Monaten mit meinem Sohn bzw Ihm Briefe mit Geld schicken. Die Kindesmutter sagt sie nimmt die Briefe nicht an, ich solle alles über ihre Anwältin schicken. Dies habe ich auch gemacht, jetzt sagt sie, ich solle absofort alle Briefe über das Jugendamt schicken. Darf sie das, oder muss sie die Post für meinen Sohn annehmen persönlich.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 121 weitere Antworten zum Thema:
Kindesmutter Sohn Forderung
14.04.2011 | 17:25

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Nach § 1684 Abs. 2 BGB hat jeder Elternteil alles zu unterlassen, was den Umgang des anderen Elternteiles mit dem Kind beeinträchtigt.

Wenn die Kindesmutter keinen sachlichen Grund vorbringen kann, der einen Umweg der Post über das Jugendamt rechtfertigen könnte, kann sie nicht darauf bestehen.

Im Zweifel sollten Sie beim Familiengericht einen entsprechenden Beschluss erwirken, aus dem sich die Zulässigkeit der direkten Zusendung von Briefen ergibt.


Mit freundlichen Grüßen


Nachfrage vom Fragesteller 14.04.2011 | 17:30

Es hat in der Vergangenheit einige Streitereien gegeben. Auch das Familengericht war bisher nicht immer auf meiner Seite. Kann ich für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen oder wird dieses als mutwillig abgewiesen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 14.04.2011 | 17:44

Sie können Verfahrenskostenhilfe beantragen; als mutwillig sehe ich diese Sache nicht an.

Falls das Gericht den Verfahrenskostenhilfeantrag als mutwillig zurückweist, kann diese Entscheidung vom zuständigen OLG geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

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