Darf Kindesmutter Briefe an Sohn verweigern bzw Forderung stellen
14.04.2011 17:11 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 1 Stunde
Hallo ich habe hier folgenden Auftrag zu vergeben:
Sachverhalt: Mein Sohn wurde im Mai 05 geboren. Ich war mit der Kindesmutter von August 04 bis Juni 06 zusammen, beging während der Beziehung unter laufender Bewährung Betrugsdelikte. Im April 06 habe ich freiwillig meine Haftstrafe von 3,6 Jahren angetreten, August 07 auf Halbstrafe entlassen unter Anrechnung einer U-HAFT VON 02. Wir hatten sehr viele gerichtliche Auseinandersetzungen während der Haft nach der Trennung. Nach der Haft habe ich mein Sohn nur einmal gesehen, und habe dort das alleinie Aufenthalztsbestimmungsrecht verloren. Im Juli 08 wurde ich wieder unhaftiert bis Juni 2010 und ging wieder auf Halbstrafe. Jetzt will ich seit Monaten mit meinem Sohn bzw Ihm Briefe mit Geld schicken. Die Kindesmutter sagt sie nimmt die Briefe nicht an, ich solle alles über ihre Anwältin schicken. Dies habe ich auch gemacht, jetzt sagt sie, ich solle absofort alle Briefe über das Jugendamt schicken. Darf sie das, oder muss sie die Post für meinen Sohn annehmen persönlich.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 121 weitere Antworten zum Thema:
Kindesmutter Sohn Forderung
Kindesmutter Sohn Forderung




