Sorgerecht / Vormund für die Schwester nach Tod der Mutter
| 11.04.2011 18:13 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Hallo,
meine Mutter wollte sich im Sept.09 von meinem Vater nach vielen Ehejahren trennen und hatte bereits eine Wohnung in einer benachbarten Stadt angemietet. Dann ist sie kurz vor dem Umzug an Krebs erkrankt, sie ist für 5 Monate in ihre neue Wohnung gezogen, dann war es aufgrund der körperlichen Einschränkung besser, dass sie wieder zurück in unser Haus zieht, zu meinem Vater. Es wurde versucht, sich möglichst aus dem Weg zu gehen. Meine ältere Schwester war zu dem Zeitpunkt 27 Jahre alt, meine kleine Schwester war 10 Jahre alt.Da meine Mutter seit der Diagnose auf Hilfe angewiesen war und somit nicht mehr voll für meine kleine Schwester sorgen konnte, hat sie bereits im Okt09 entschieden, dass die Kleine im selben Ort, aber bei meiner großen Schwester ein Zimmer bekommen sollte und von dort in die Schule gehen kann etc. Ich habe mich in der Zeit intensiv um meine Mutter gekümmert und sie gepflegt, bis sie Anfang 2011 starb. Da das alles für sie und für uns ein großer Schock war, wurde sich nicht um vorsorgliche Verfügungen gekümmert und nichts schriftlich festgehalten.Es gibt auch kein Testament. Fest steht dass es meiner Mutter immer nur um unser Wohl ging und auch die Kleine ein Zuhause haben sollte, meine Schwester ist für zwei Jahre im Mutterschutz und daher zuhause und kann sich auch um die Kleine kümmern. Mein Vater ist selbständig und somit von morgens bis 18 uhr am arbeiten.
Jetzt stellt sich heraus, dass unser Vater uns das Leben noch mal schwer machen möchte, ich denke es ist wichtig zu erwähnen, dass er in den 16 Monaten Krankheit keinerlei Hilfe war, alles wurde von mir und meinen Schwestern erledigt. Meine kleine Schwester hat kein gutes Verhältnis zum Vater, viel mehr hat sie schon immer, aber besonders seit der Krankheit und seitdem sie ihr Zimmer bei meiner Schwester (verheiratet, 1Kind, Einkommen vorhanden)hat, garkein Verhältnis mehr zum Vater.
Unsere große Sorge ist jetzt, dass der Vater zum Anwalt geht und meint, das Kind soll zu ihm kommen. Das wäre katastrophal für die Kleine, sie müsste zurück in das Haus in dem unsere Mutter verstorben ist, und ihr Zimmer dort hat sie ja seit 1,5 Jahren schon nicht mehr genutzt. Wie kann ich sicher gehen, dass das nicht für sie zu befürchten ist? Soll meine ältere Schwester eine Vormundschaft oder sogar das Sorgerecht beantragen? Wie stehen ihre Chancen? Meine kleine Schwester fühlt sich dort sehr wohl und möchte auf keinen Fall zum Vater. Es ist ja auch nachweislich so, dass eigentlich garkein Interesse an der Tochter besteht, er kümmert sich überhaupt nicht um sie, das können wir schwestern und auch großeltern bestätigen. Trotzdem hat er ja das alleinige Sorgerecht, aber wenn das Kind auch nicht an einem Kontakt interessiert ist, muss das doch mehr beachtet werden oder nicht? Muss sie mit zu ihm kommen wenn er jetzt mit einem "Beschluss" o.ä. vor der Tür stünde? Oder könnte sie sagen, dass sie das nicht möchte und dürfte dann weiterhin bei meiner Schwester wohnen? Das ist ja ihr gewohntes Umfeld. Sollen wir von uns aus die Initiative beim Jugendamt etc. ergreifen, oder warten bis er einen Rechtstreit beginnt? Wie sind unsere Chancen?
Ich wäre sehr dankbar für eine ausführlich Antwort zu diesem Fall.
Danke
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