Fütterung herrenloser Katze
11.04.2011 14:40 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht
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Rechtsanwalt Guido Matthes
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Guten Tag,
2009 haben ich eine Eigentumswohnung in Köln bezogen. Neben dem Haus befindet sich ein brachliegendes Grundstück, auf dem eine herrenlose Katze lebt (bis Oktober 2010 zwei Katzen).
Einer der beiden Katzen kam eine ganze Zeit lang auf die Terrasse, um sich Futter zu holen. Dann bekam ich Post von der Hausverwaltung, die mich aufforderte, das Füttern auf Gemeinschaftseigentum zu lassen, da ich sonst Ratten oder andere Tiere mit dem Futter anlocken würde. Inzwischen ist diese 1.Katze bei Privat-Leuten untergebracht. Aber die andere, 2.Katze ist noch da.
Diese füttere ich nun regelmäßig auf dem brachliegenden Gelände. Jedoch macht sich jemand Unbekanntes „das Vergnügen", diese Futternäpfe immer wieder wegzunehmen (bereits mehrfach geschehen!).
Inzwischen bleibe ich bei der 2.Katze stehen, wenn diese das bereitgestellte Futter frist, und ich nehme den Futternapf anschließend wieder mit zurück in die Wohnung. Oder aber ich gehe nach 15 Minuten raus, und ich hole den Futternapf zurück in die Wohnung.
Frage 1:
Darf mir die Hausverwaltung das Füttern der Katze auf meiner Terrasse (Sondereigentum) oder innerhalb meiner Wohnung verbieten, wenn die Katze dafür durch den Gemeinschaftsgarten gehen muss und nicht auszuschließen ist, dass die Katze auch mal über die anderen Terrassen bzw. Balkone spaziert oder den Garten als Klo nutzt?
Frage 2:
Kann man mir grundsätzlich verbieten, die Katze zu füttern, wenn ich diese auf dem brachliegenden Grundstück nebenan versorge und den Futternapf nach dem Fressen anschließend immer mit in die Wohnung nehme bzw. nach 15 Minuten wieder abhole?
Frage 3:
Was wäre, wenn ich nun diese 2.Katze zu mir nehme und dieser regelmäßig Freigang gewähre? Könnte mir die Eigentümergemeinschaft dann auch verbieten, die Katze durch den Garten laufen zu lassen, selbst wenn ich täglich hingehe und im Garten eventuelle Verunreinigungen beseitige?
Frage 4:
Was wäre, wenn der Garten mir gehören würde, statt Gemeinschaftseigentum zu sein? Kann dann trotzdem das Füttern auf meiner Terrasse oder innerhalb der Wohnung untersagt werden, weil die Katze ja noch immer über einen Gemeinschaftsweg gehen müsste? (Es gibt grundsätzlich innerhalb der Eigentümer-Gemeinschaft keine Definition zur Tierhaltung!)
Meine Nachbarn scheinen mich zu beobachten und bald ist wieder eine Eigentümerversammlung. Um das Problem möglichst schnell zu lösen, wäre ich über eine kurzfristige Antwort sehr erfreut.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Tierfreund
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