Unbegründeter Vorfurf wegen Betrug gegen Agentur für Arbeit - Staatsanwaltschaft
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Nikolai Zutz
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bräuchte dringend Euren Rat zu dem folgenden Sachverhalt mit Agentur für Arbeit bzw. Staatsanwaltschaft München, in dem es mir vorgeworfen wird, ein Betrug gegen Agentur für Arbeit ausgeübt zu haben.
Ich habe zwischen 25.12.2009 und 15.02.2010 die Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bei Agentur für Arbeit München (AfA) bezogen. Dafür hatte ich im Dezember 2009 in meinem Antrag für Arbeitslosengeld den Beschäftigungsbeginn meiner neuen Arbeitsstelle 01.02.2010 eingegeben und im Nachtrag mein Arbeitsvertrag geschickt, in dem es Eintrittsdatum 15.02.2010 stand. Somit bin ich davon ausgegangen, dass alles korrekt eingereicht ist.
Am Anfang September 2010 bekam ich ein Schreiben von AfA München, in dem nur stand, dass ich zu hohen Betrag der Arbeitslosengeld bezogen habe und die summe in Höhe 700€ (beispielhaft) zurück zahlen muss.
Daraufhin habe ich ein Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass es mir erklärt wird, aus welchen Bestandteilen diese Summe sich zusammensetzt – quasi, warum 700€ und nicht 1200€ muss ich zahlen?
Gleichzeitig (unterschied 1-2 Wochen vom initialen AfA-Schreiben) bekam ich einen Brief vom Hauptzollamt München mit Strafverfahren wegen des Verdachtes des Betrugs (700€ zu Unrecht erhalten zu haben). Darauf antwortete ich, dass es gerade mit AfA ein Widerspruchverfahren läuft und ich aktiv interessiert bin, den Fall sachlich abzuschließen.
Mein Widerspruch wurde von AfA als unbegründet zurückgewiesen, ohne Begründung mit welcher Logik sich dieser Betrag zusammensetzt und mit weiteren Aufforderung 700€ zu zahlen. Da ich keine Schwierigkeiten mit Behörden haben wollte, habe ich anschließend 700€ an AfA im Dezember überwiesen, mit der Annahme, dass der Fall somit erledigt ist.
Nun leider bekam ich im Februar 2011 ein weiteres Schreiben dazu, diesmal von Staatsanwaltschaft München mit Ermittlungsverfahren gegen Betrug. Darauf antwortete ich, dass ich 700€ bereits an AfA im Dezember überwiesen (mit Kopie der Banküberweisung) und keine Rechtsschuld zu tragen habe.
Zu meiner Überraschung kam eine Aufforderung von Staatsanwältin, die ich an dieser Stelle wörtlich zitieren möchte:
„
Sehr geehrter Herr XXX,
eine Schadenswiedergutmachung in Form einer Überweisung an das Förderungsamt ist unabhängig von der hier angebotenen Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Sollte bis zum 18.04.2011 nicht die entsprechende Zahlung eingehen, wird Strafbefehlsantrag gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
XXX, Justizsekretär
„
Jetzt bin ich leicht ratlos, was ich grundlegend falsch gemacht habe. Ich wollte lediglich wissen, warum es 700€ fehlen und nicht ein anderer Betrag. Ich habe vermutet, dass es die Zusammensetzung der Arbeitslohnleistung für den Zeitraum 01.02 – 15.02 ist. Jedoch wollte ich die Richtigkeit der Kalkulation prüfen. Ich habe nicht geweigert, dies zurückzuzahlen und habe es auch rechtzeitig gemacht.
Jetzt soll ich zusätzliche 600€ (beispielhaft) an Staatsanwaltschaft als Schadenswiedergutmachung zahlen. Ich verstehe leider nicht wirklich wofür.
Kennt ihr solche Fälle und könnt ihr mir bitte mit einem Rat weiterhelfen. Ich bin in so einer Auseinandersetzung mit Behörden recht unerfahren und möchte in keine große Schwierigkeiten geraten. Auf der anderen Seite 600€ ist auch kein kleiner Geldbetrag, denn ich einfach so, ohne moralischen bzw. logischen Verständnis, zahlen möchte. Was denkt ihr dazu?
Einen großen Dank im Voraus für jede Eure Antwort.
Viele Grüsse




