Urheberrecht Domain
10.04.2011 09:50 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich Urheber und Domainrecht.
eine Firma A hat sich beim Marken und Patentamt den Namen einer Marke (z.b.bestwash) schützen lassen. Datum des Antrages war der 1.8. angemeldet wurde die Marke dann auch tatsächlich am 15.12.
Wenn sich nun eine Person teils vor dem Datum des Antrages vom 1.8. zeitlich teils danach Domais wie etwa bestwash.de bestwash.com etc schützen hat lassen, und diese domains als owner, c-admin etc. alle auf die selbe Person laufen, die jedoch mit der Firma A nichts zu tun hat, hat die Firma dann das Recht, da "Markeninhaber der Marke "bestwash" vom owner, c-admin etc. zu verlangen, dass diese Domains auf Sie übertragen werden. Ist es ein Unterschied, wenn diese domains mit einem ganz anderen Inhalt betrieben werden, als mit dem diese Firma macht bzw. wenn diese Domais lediglich reserviert wurden, und auf sämtlichen reservierten Domains kein Inhalt hinterlegt ist?
Welche Rechte hat der Inhaber dieser Domain namen gegenüber der Firma, die sich diesen Namen patentrechtlich schützen hat lassen. Können diese Domains dieser Firma, die ja ein Interesse hat, mit diesen Domains aufzutreten, verkauft werden oder müssen sie entgeldlos übertragen werden und werd würde dann die bisher angefallenen Kosten für den Ankauf und Unterhalt dieser domains tragen.
Ich wäre über eine verständliche Antwort für einen Nichtjuristen eventuell auch unter Nennung der entsprechenden §§ dankbar.Sollte der eingestellte Preis hierfür zu niedrig sein, bitte ich um kurze Mitteilung. Vielen Dank
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