Rechtsbeugung: Gesprächsprotokoll als Vernehmung dargestellt
Preis: ***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Sehr geehrte Anwälte,
Nach einer Trunkenheitsfahrt wurde mir 2004 der Führerschein entzogen.Allerdigs wurde der Führerschein nicht sofort sichergestellt und ich durfte bis zum Zugang des richterlichen Beschlusses weiterfahren.
Ein paar Tage später wurde ich von den gleichen Polizisten kontrolliert, die mich auch bei der Trunkenheitsfahrt angehalten
hatten. Die Polizisten stellten verärgert fest, dass ich tatsächlich noch fahren durfte. Direkt nach der Trunkenheitsfahrt hatte ich mich erkundigt, welche Gründe für die Strafzumessung relevant sind. Aus diesem Grund fing ich ein
Gespräch mit den Polizisten an und bekam mit, wie ein Polizist sich unauffällig Notitzen dazu machte. Ich dachte die Gelegenheit sei günstig, sämtliche Entlastungsgründe in die Strafakte zu bekommen.Um die Sache nachvollziehen zu können zB sagte ich,- die Betriebsgefahr die für andere Verkehrsteilnehmer von einem Motorrad ausgeht sei geringer als die von einem PKW oder LKW-. In der Strafakte erschien dann, ich hielt es für weniger schlimm, wenn ein Fußgänger von einem Motorrad als von einem PKW überfahren wird. Natürlich habe ich auch nichts unterschrieben. Die Polizisten wurden hinterher bei der Gerichtsverhandlung auch nicht als Zeugen gehört, da die Richterin erklärte, es gehe ihr ausschließlich um den ermittelten Promillewert.
Allerdings wurde drei Monate nach Ablauf der Sperrzeit vom Sachbearbeiter Herrn E des Straßenverkehrsamts Wuppertal eine
MPU zur Neuerteilung meiner Fahrerlaubnis gefordert, dabei wurde ebenfalls nur auf den Promillewert abgestellt, den der Sachbearbeiter E allerdings falsch zurückgerechnet hat. Herrn E habe ich mittlerweile wegen Rechtsbeugung angezeigt, da ich meine den Beweis führen zu können, dass die Voraussetzungen auch aufgrund anderer Gründe dafür vorliegen.
Die MPU lehnte ich ab, und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis wurde von dem Sachbearbeiter Herrn K versagt. Gegen die Versagung der Fahrerlaubnis hat mein Anwalt vor ca 10 Monate Widerspruch eingelegt. Bisher dachte ich, dass da eine Leistungsklage gegen die Stadt läuft,hatte mich aber nicht so intensiv damit beschäftigt.Die Leistungsklage kann natürlich erst eingereicht werden, wenn über den Widerspruch entschieden ist.Letzte Woche telefonierte ich mit Herrn K, dieser teilte mir mit, dass er über den Widerspruch noch nicht entschieden hätte, das aber demnächst tun werde und er den Widerspruch warscheinlich
abweisen werde. Der Grund für meine Anfrage ist, dass ich vor habe, den Sachbearbeiter Herrn K ebenfalls wegen Rechtsbeugung anzuzeigen.
Gründe:
Herr K berief sich in der Versagung der Fahrerlaubnis nicht nur auf Gründe für die MPU Anordnung durch Herrn E sondern schob weitere Gründe nach. (Mein Anwalt hält das für unzulässig.)
nach ca 10 Monaten ist der Widerspruch immer noch nicht bearbeitet. 15 Monate nach Ablauf der Sperrzeit kann ich noch nicht einmal Leistungsklage gegen die Stadt einlegen. ( hab hier wohl eine Untätigkeitsklage vergessen)
Mittlerweile habe ich den Verdacht, Herr K möchte sich für einen selbstverschuldeten Muskelfaseriss rächen, den er sich nach eigenen Angaben zugezogen hatte, als er sich in eine verbale Auseinandersetzung einmischte und mich am weggehen hindern wollte.
Herr K meint, sämtliche Aussagen die ich bei der Vernehmung durch die Polizei gemacht habe, ließen auf meine ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen schließen. Meiner Meinung nach versucht Herr K hier ein Gesprächsprotokoll als Vernehmung darzustellen und Behauptungen der Polizei als meine Aussage zu verkaufen.
Meine Fragen sind: 1) muß eine Vernehmung nicht von dem Vernommenen unterschrieben werden.
2) Hat ein Gesprächsprotokoll auf das in der Gerichtsverhandlung nicht eingegangen worden ist, nach der Verhandlung noch ohne weitere Zeugenbefragung irgend eine Bedeutung









