Kostenumlage für Installationsarbeiten an neuen Geschäftsräumen. Wer muss Zahlen?
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
| in unter 1 Stunde
Mieter A braucht für sein neues Geschäft, um es betreiben zu können mehrere Steckdosen, da die vorhanden Steckdosen für den Geschäftszweck nicht ausreichen. Es wird, von Mieter A bei der Erstbesichtigung der möglichen neuen Geschäftsräume darauf hingewiesen und der Vermieter X sagt die Installation der benötigten Steckdosen und das abmontieren einer nicht benötigten und teilweisen defekten Steckdosenleiste in halber Raumhöhe zu.
Für die Räumlichkeiten nimmt Vermieter X eine Provision von 1000,00 EUR.
Mieter A geht davon aus, dass die notwendigen Installationsarbeiten vom Vermieter X kostenlos ausgeführt werden, da der Vermieter X zu keiner Zeit Angaben bezüglich Kosten macht.
Nachdem Mieter A den Mietvertrag unterschrieben hat, werden die Steckdosen-Installationsarbeiten von einer externen Firma ausgeführt, welche Vermieter X beauftragt hat, ohne den Mieter A davon in Kenntnis zu setzen. Mieter A geht derzeit noch davon aus, dass die Installationsarbeiten vom Vermieter X direkt ausgeführt werden, da dieser auf Nachfrage bestätigt hatte, dass er selbst Elektriker sei.
Es wird zu diesem Zeitpunkt in keiner Weise vom Vermieter X dem Mieter A kundgetan, dass der Mieter A die Kosten für die Umbauarbeiten zu tragen hat.
Anschließend erhält Mieter A vom Vermieter X eine saftige Rechnung von 900 EUR für die Installation der Steckdosen (Arbeitszeit und Materialkosten).
Mieter A ist nun verunsichert, da er 1000,00 EUR Provision für das angemietete Objekt an den Vermieter X bezahlt hat, und der Meinung ist, dass damit die benötigen Arbeiten beglichen werden zumal die Anforderungen mehrfach vor Mietvertragsabschluss, sowie bei Mietraumübergabe dem Vermieter X mittgeteilt wurden.
Vermieter X erklärt auf Nachfrage von Mieter A , dass die Provisionszahlungen nichts mit Umbauten- und Installationsarbeiten und Wünschen zu tun haben und die Gewerberäume in dem Zustand vermietet werden, wie Sie vor Mietbeginn waren.
Generell sind Umbauarbeiten, so erklärt Vermieter X vom Mieter zu tragen.
Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Vermieter X, um dem Mieter A die Kosten für die Installation in Rechnung zu stellen, obwohl dies vor und beim Unterzeichen des Mietvertrages mündlich anders vereinbart wurde? (Wer tärgt nun die Kosten?)
Sind diese Kosten mit der Provisionszahlung aufzurechnen?
Stellt die Installation von Steckdosen eine Wertaufbesserung des Mietobjektes dar, zumal bei Auszug der Mieter A die Steckdosen nicht mittnehmen kann?









