Mietvertrag Haus Schönheitsreparaturen
02.04.2011 22:21 |
Preis: ***,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Sehr geehrte Rechtsanwälte/innen,
wir haben einen Mietvertrag seit dem 01.06.2010. Übergabe am 31.05.2010. Das Haus wurde komplett renoviert an uns übergeben. Die Renovierungen wurden im April/Mai 2010 durchgeführt. Wir kündigen das Mietobjekt (Haus) zum 31.7.2011
Unser Mietvertrag enhält die, wie im Forum mehrfach beschriebenen, wohl mittlerweile ungültigen starren Schönheitsreparaturfristen. Alle 3 Jahre Küchen..., alle 5 Jahre Wohn- und Schlafräume usw.
Zusätzlich gibt es noch einen Absatz, in dem Prozentsätze geregelt sind, wenn das Mietverhältnis vor Ablauf der Fristen beendet wird. Hier die Regelung:
Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zur Beseitigung der von ihm verursachten Abnutzung notwendigen Kosten zu tragen. Die Berechnung der vom Mieter zu tragenden Kosten erfolgt auf Grundlage eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs. Im Allgemeinen d.h. bei durchschnittlicher Abnutzung erfolgt die Berechnung der anteilig zu tragenden Kosten wie folgt:
Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in Küchen, Bäder und Duschen länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/3 (33,33 %) der Kosten, länger als 2 Jahre 2/3 (66,66 %). Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für die Wohn und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten länger als 1 Jahr zurück so zahlt der Mieter 1/5 (20 %), länger als 2 Jahre 2/5 (40 %), länger als 3 Jahre..... usw.
Meine Frage: Wenn ich das richtig verstehe, dann ist der Teil mit den starren Fristen für Schönheitsreparaturen ungültig.
Welche Kosten müssen wir bei Auszug (Anfang Juli 2011) dann tragen bzw. welche Arbeiten müssten wir durchführen. Gelten hier die Regelungen mit den Prozentsätzen oder sind die auch ungültig ? Mäßgebliche Frist sind dann die 13 Monate vom 1.6.2010 bis 31.7.2011 ? Oder brauchen wir in unserem Fall gar nichts unternehmen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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