Vertretung in der Gesellschafterversammlung einer GmbH
31.03.2011 20:45 |
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Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stephan Bartels
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Hallo,
wir sind mit mehreren Gesellschaftern an einer kleineren GmbH beteiligt. Da mein Zeitrahmen ziemlich beschränkt ist, möchte ich mich in der nächsten Gesellschafterversammlung durch einen Bekannten vertreten lassen, der auch das Stimmrecht ausüben soll. Dies soll nach § 47 GmbHG möglich sein. Kann ich den Bekannten nur für eine bestimmte Gesellschafterversammlung bevollmächtigen oder kann ich auch eine Vollmachtsurkunde für alle Versammlungen innerhalb der nächsten 3 Jahre ausstellen? Könnte ich auch den Geschäftsführer bevollmächtigen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
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