DE Frage geschrieben am 16.06.2006 18:17:00

Betreff: Urkundenfälschung / ärztliches Attest


Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 16448
ich war sehr lange krank geschrieben und bezog Krankentagegeld und hatte ein ärztliches Attest in der Tasche, welches mir noch 1 Woche Arbeitsunfähigkeit bescheinigte.
Doch ich mußte ins büro und dort liegen gebliebene, wichtige Dinge abarbeiten. Ein Mensch der Krankenversicherung erschien dort unangekündigt. Ich weiß nicht woher er wußte das ich genau in diesem Haus sein konnte, da diese Adresse der Krankenversicherung unbekannt ist. Auf seine Feststellung hin, das es mir ja offensichtlich wieder gut gehe, fragte er ob ich auch schon wieder arbeitsfähig geschrieben wäre. Das beantwortete ich mit ja und sagte "ab morgen wieder arbeitsfähig, außerdem sei schon das o.g. Attest im Briefkasten auf dem Weg zur Versicherung"....
...Daraufhin wurde das Attest geändert, in Form eines Datumstempels mit darauffolgendem Datum. Fazit: also die Krankscheibung eine Woche früher selbst beendet, Attest gefälscht.

Mit welchen Konsequenzen muß hier bei Entdeckung und strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden?
- es liegen keine Vorstrafen oder sonstige Einträge im polizeilichen Führungszeugnis vor. ( + 1 Punkt in Flensburg)


Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte: Al............

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