Frage geschrieben am 16.06.2006 18:17:00Betreff: Urkundenfälschung / ärztliches Attest
Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 16448
Doch ich mußte ins büro und dort liegen gebliebene, wichtige Dinge abarbeiten. Ein Mensch der Krankenversicherung erschien dort unangekündigt. Ich weiß nicht woher er wußte das ich genau in diesem Haus sein konnte, da diese Adresse der Krankenversicherung unbekannt ist. Auf seine Feststellung hin, das es mir ja offensichtlich wieder gut gehe, fragte er ob ich auch schon wieder arbeitsfähig geschrieben wäre. Das beantwortete ich mit ja und sagte "ab morgen wieder arbeitsfähig, außerdem sei schon das o.g. Attest im Briefkasten auf dem Weg zur Versicherung"....
...Daraufhin wurde das Attest geändert, in Form eines Datumstempels mit darauffolgendem Datum. Fazit: also die Krankscheibung eine Woche früher selbst beendet, Attest gefälscht.
Mit welchen Konsequenzen muß hier bei Entdeckung und strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden?
- es liegen keine Vorstrafen oder sonstige Einträge im polizeilichen Führungszeugnis vor. ( + 1 Punkt in Flensburg)
Antwort geschrieben am 16.06.2006 18:45:21
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
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