Neubau Einfamilienhaus: Haus steht zu tief! Schadensersatz?
13.06.2006 13:53 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Baurecht, Architektenrecht
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Mit unserem Bauträger (Baufirma) haben wir einen Bauvertrag für den Neubau eines Einfamilienhauses abgeschlossen. Schlüsselfertig inkl. Bodenplatte, Erdarbeiten etc., also man kann sagen, "Standard". Baubeginn war Anfang April diesen Jahres; gerade ist Estrich hereingekommen. Das Grundstück haben wir ebenfalls (woanders) gekauft.
Wir bauen in leichter Hanglage. Die Strasse verläuft gerade den Hang hinauf. Das Haus steht mit der Längsseite, an der auch die Haustür ist, parallel zu dieser Strasse, Abstand ca. 6 m. Das bedeutet, rechts von der Haustür wurde Erdreich ausgehoben, links aufgeschüttet, um die Ebene herzustellen.
Links ist das Haus also Über Strassenniveau, rechts unter Strassenniveau. Die Mitte (Haustür) sollte dabei die Höhe haben, dass sie 1 Treppenstufe über Strassenniveau geht. Das wurde vorher gemeinsam mit der Baufirma geplant und besprochen und ist in der entsprechenden Zeichnung der Baumappe auch so eingetragen.
Was erst jetzt aufgefallen ist, weil man es auf den ersten Blick schwer erkennt: Die Eingangstür liegt eher 1 Stufe unter Strassenniveau!
Dadurch gerät nicht nur unsere gesamte Planung der Aussenanlagen durcheinander, es entstehen uns auch erhebliche Mehrkosten (Konzeption & Umsetzung bezüglich Wasser vom Haus fernhalten, viel größere Stützmauer als geplant, etc.). Uns ist das alles schon eher aufgefallen (mehr Senke auf Aushubseite als erwartet, Bedarf an großer Stützmauer), aber erst jetzt haben wie die viel zu tiefe Haustür bemerkt und wissen nun, dass wir viel besser dastehen würden, wäre das Haus auf der geplanten Höhe!
Diese mehrkosten beziffere ich auf mindestens 5000 EUR und wird uns wohl zum Nachfinanzieren zwingen.
Weiterhin mindert das natürlich den Gesamtwert des Objekts bei eventuellem späteren Verkauf (auch wenn wir das nicht vorhaben), schließlich ist das alles andere als üblich, dass die Haustür derart unter Strassenniveau ist!
Die genannten Nachteile, die für uns ohne Zweifel bestehen, sind aus unserer Sicht durch den Bauträger verschuldet. Wir sind sehr wütend, allerdings auch etwas ratlos, wie wir agieren sollen, daher dringende Fragen:
1)Können wir Schadensersatzansprüche geltend machen?
2) zu 1:Wenn ja, wie hoch ist realistisch? Gibt es Vorgaben?
3) können eventuell bestehende Schadensersatzansprüche auch, eventuell einseitig (unsererseits) durch Kaufpreisminderung erreicht werden?
4) Wie sinnvoll und rechtens ist es überhaupt, Geld einzubehalten und wann hat man Sicherheit, es nicht mehr zahlen zu müssen?
5) Inwieweit geht das ganze ohne teuren juristischen Beistand und kräftezehrende Klageverfahren?
6) Wann müssen wir den Bauträger förmlich auf den Mangel hinweisen? Hintergrund: Wir befürchten, dass die weiteren Bauarbeiten eingestellt werden, wenn wir "Ärger machen", und würden dieses Thema gern so weit wie möglich nach hinten verlagern.
Ich bedanke mich vielmals im Voraus!
-- Einsatz geändert am 13.06.2006 13:56:52
-- Einsatz geändert am 13.06.2006 14:22:47



