Schlüsselverlust/Verspätete Angabe beim Vermieter/Kündigungsgrund
| 21.03.2011 22:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Felix M. Safadi
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
meine Anfrage ist im mietrechtlichen und imversicherungsrechtlichen Bereich angesiedelt. Meiner Anfrage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Ich habe vor knapp fünf Wochen mein Schlüsselbund verloren, an dem sich unter anderen Schlüsseln auch ein Wohnungsschlüssel für die von mir bewohnte Mietwohnung sowie ein Briefkastenschlüssel für den zu der Mietwohnung gehörenden Briefkasten befanden.
Es handelt sich bei dem Wohnungsschlüssel um einen Schlüssel, der sowohl die Haustür als auch die Wohnungstür aufschließt. In dem Miethaus, in dem ich wohne ist eine sogenannte Schließanlage installiert.
In den Tagen nach dem Verlust des Schlüsselbunds habe ich mich bemüht, die Schlüssel wiederzufinden, unter anderem durch Nachfrage beim Fundbüro sowie an den Stellen, an denen ich mich an dem Tag des Schlüsselverlustes aufgehalten habe. Meinen Vermieter habe ich nicht von dem Schlüsselverlust in Kenntnis gesetzt, da ich zum einen hoffte, die Schlüssel noch wiederzuerlangen und mir die Sache drüber hinaus unangenehm und peinlich war. Darüber hinaus sagte man mir beim Fundbüro, dass nach den dort vorhandenen Erfahrungen bis zu vier Wochen nach einem Schlüsselverlust die verlorenen Schlüssel dort abgegeben werden. Ich sollte also noch öfter dort nachfragen. Dieses habe ich in den vier Wochen nach dem Schlüsselverlust des öfteren getan, jedoch ohne Ergebnis. Auch weitere Nachfragen an den Stellen, an denen ich mich an dem Tag des Schlüsselverlusts aufgehalten habe, blieben bis zum heutigen Tage ohne Ergebnis.
Meiner Haftpflichtversicherung habe ich den Verlust nach vier Tagen gemeldet verbunden mit der Mitteilung, dass in der Sache möglicherweise Schadenersatzforderungen auf mich zukommen können.
Ich möchte nun doch meinen Vermieter von der Sache in Kenntnis setzen, habe aber Bedenken wegen möglicher negativer Folgen aufgrund der verspäteten Meldung knapp fünf Wochen nach dem Schlüsselverlust.
In diesem Zusammenhang habe ich fünf rechtliche Fragen:
1.) Angenommen, ich informiere jetzt meinen Vermieter nach nahezu fünf Wochen über den Schlüsselverlust, hat der Vermieter dann aufgrund meines Verhaltens ein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht, liegt also in meinem verhalten ein Kündigungsgrund begründet. Hier möchte ich noch anfügen, dass ich seit 10 Jahren in der Wohnung lebe, ohne dass es jemals Probleme mit dem Vermieter gegeben hätte. Zudem ereignete sich der Schlüsselverlust in der Innenstadt, also mehrere Kilometer von den Mietshaus, in dem ich wohne, entfernt, so dass eine Zuordnung der Schlüssel zu dem Haus unwahrscheinlich war und ist. Zudem ist auch nichts passiert(kein Einbruch oder ähnliches).
Da ich noch einige Zeit in der Wohnung leben möchte, möchte ich auf keinen Fall eine Kündigung (Mietrecht) riskieren und würde den Verlust ansonsten bis zum Auszug verschweigen, denn ein Wohnungswechsel zu diesem Zeitpunkt käme mir äußerst ungelegen.
2.) Kommt meine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf oder habe ich den Versicherungsschutz durch die verspätete Meldung des Verlusts beim Vermieter verloren(der Versicherung hatte ich, wie oben dargestellt, den Verlust bereits nach vier Tagen gemeldet). Spielt es eine Rolle, dass ich den Schlüssel auf dem Weg von der Arbeit nach Hause verloren habe bzw. als ich mich nach Arbeitsende eine Weile in der Stadt aufhielt ? In den AVB steht, dass nicht für im Dienst oder im Zusammenhang mit der Berufsausübung abhanden gekommene Schlüssel gehaftet wird.
3.) Angenommen, ich unterrichte den Vermieter nicht über den Schlüsselverlust und er findet den Verlust durch Zufall selbst heraus, beispielsweise nach einem Jahr, hat der Vermieter dann einen Kündigungsgrund, weil ich ihn überhaupt nicht über den Schlüsselverlust informiert habe ?
4.) Wenn ich den Vermieter erst beim Auszug über den Verlust informiere, beispielsweise vier Jahre nach dem Verlust des Schlüssels, kann der Vermieter dann noch den Austausch der kompletten Schließanlage verlangen oder nicht mehr, weil nach so langer Zeit ein Mißbrauch der Schlüssel nahezu ausgeschlossen ist ?
5.) Muss ich überhaupt im Falle des Austausches der Schlüsselanlage die gesamten Kosten tragen ? Im Mietvertrag ist von der Übergabe dreier Schlüssel einer Schließanlage die Rede, ich wußte also, auch von der Funktion der Schlüssel her, dass eine Schließanlage in dem Haus installiert ist. Allerdings bin ich nicht darüber aufgeklärt worden, dass im Falle des Austausches der Schlüsselanlage sehr hohe Kosten auf mich zukommen werden(ich schätze 1500 bis 2000 Euro).
Vielen im Voraus für Ihre Bemühungen. Am wichtigsten ist für mich, wie gesagt, was Sie mir in Punkto der Unterrichtung des Vermieters oder nicht raten würden und in diesem Zusammenhang die Frage des Kündigungsgrundes aufgrund einer verspäteten Unterrichtung.
Vielleicht noch eine weitere Frage : gesetzt der Vermieter kann mir nicht kündigen, was könnte er, Ihren Erfahrungen nach, sonst gegen mich unternehmen(obwohl ich bisher ein gutes Verhältnis zu ihm hatte schätze ich ihn so ein, dass er mir die verspätete Meldung über nehme würde ?)
Trifft nicht Ihr Problem?
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