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Streichen/Renovieren Schönheitsreparaturen bei Auszug


20.03.2011 13:52 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre


| in unter 2 Stunden

Ich möchte zum 30.04.2011 aus meiner Wohnung ausziehen welche ich am 16.03.2006 bezogen hab. Allerdings habe ich jetzt im Mietvertrag gelesen das da Schönheitsreparaturen gefordert werden. Ist dies nun laut Gesetz wirksam oder nicht ?
Und wenn doch was muss ich als Mieter wirklich alles neu Streichen ?
http://img831.imageshack.us/img831/4059/img0001epd.jpg
Unter diesem Link finden sie einen Auszug aus dem Mietvertrag mit allen Vorschriften zu den Schönheitsreparaturen

Mit freundlichem Gruss Sebastian Dietrich
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 826 weitere Antworten zum Thema:
Auszug Schönheitsreparaturen
20.03.2011 | 14:28

Antwort

von

Rechtsanwalt Matthias Juhre
335 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Die Klausel dürfte unwirksam sein: Es wird m. E. nicht hinreichend deutlich, dass von den Fristen ggfs. abgewichen werden kann, wenn noch kein Renovierungsbedarf besteht (sog. starrer Fristenplan).

Allerdings liegt hier ein Grenzfall vor: Die Formulierung »in der Regel« hat der BGH für wirksam gehalten, während die Formulierung »regelmäßig« vom KG Berlin für unwirksam erachtet wurde. Über die Formulierung »Regelfrist« ist meines Wissens noch nicht entschieden worden.

Falls es also zum Rechtsstreit kommt, lässt sich nicht sicher prognostizieren, wie das zuständige Amtsgericht Ihren Fall beurteilt.

Daher würde ich vorschlagen, dass Sie diese Unsicherheit mit einem Vergleich lösen:

Zunächst wird geprüft, welcher Renovierungsbedarf überhaupt besteht. Der Vermieter holt dann dafür einen Kostenvoranschlag ein und Sie teilen sich die Kosten. Diese Vereinbarung sollte dann auch schriftlich festgehalten werden.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt


Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Essen

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Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht