Streichen/Renovieren Schönheitsreparaturen bei Auszug
20.03.2011 13:52 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
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Ich möchte zum 30.04.2011 aus meiner Wohnung ausziehen welche ich am 16.03.2006 bezogen hab. Allerdings habe ich jetzt im Mietvertrag gelesen das da Schönheitsreparaturen gefordert werden. Ist dies nun laut Gesetz wirksam oder nicht ?
Und wenn doch was muss ich als Mieter wirklich alles neu Streichen ?
http://img831.imageshack.us/img831/4059/img0001epd.jpg
Unter diesem Link finden sie einen Auszug aus dem Mietvertrag mit allen Vorschriften zu den Schönheitsreparaturen
Mit freundlichem Gruss Sebastian Dietrich
Trifft nicht Ihr Problem?
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