Unklares Schreiben des Polizeipräsidium Stuttgart
15.03.2011 19:19 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
| in unter 1 Stunde
Hallo,
Ich habe ein mir unerklärliches Schreiben der Kripo Stuttgart erhalten (ich wohne fast 200 km entfernt und war die letzten 7 Jahre kein einziges mal auch nur dort in der Nähe) aus dem keinerlei Sachverhalt hervorgeht.
Hier der Wortlaut:
Guten Tag Herr xx,
in Absprache mit Herrn Staatsanwalt xy, Staatsanwaltschaft Stuttgart, bitte ich Sie, sich umgehend persönlich oder telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
xy, KK
Meine Frage ist: Muss aus dem Anschreiben nicht hervorgehen worum es sich handelt? Bin ich Beschuldigter, soll ich vernommen werden? Es steht nur ein Aktenzeichen drann, nicht mal welche Direktion genau mich hier angeschrieben hat, ganz oben am Briefkopf steht nur "Ab 2.2.1 Ermittlungen". Damit kann ich nichts anfangen. Bin ich verpflichtet mich zu melden oder habe ich das Recht, dieses unpersönliche und völlig uninformative Schreiben zu ignorieren weil es in keiner Weise dem entspricht, was mir als entweder Beschuldigtem oder Zeugen zustehen würde?




