Erbschaft
11.03.2011 21:33 |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Situation zum 12.03.2011 :
A verstirbt am 07.02.2011
A hat finanzielle Generalvollmacht für B zum 01.07.2010 erstellt , auch über den Tod hinaus
A hat am 01.08.2010 ein handschriftliches Testament erstellt
C ist im Testament von A mit 30% des Nachlass`s bedacht
C ist nicht verwandt mit A
C hat handschriftlichen Originalentwurf von A in Händen
Wie und wo und wie schnell muss C seine Ansprüche geltend machen ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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