Bin ich zum Unterhalt gegenüber der Tochter verpflichtet, obwohl ich schon die Ausbildung zur Zahnar
08.03.2011 16:31 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Hallo.
Meine Tochter ist 21 Jahre alt, wurde bis zum Abschluß ihrer Lehre vor einem Jahr als Zahnarzthelferin von mir finanziell unterstützt.
Nach der Ausbildung arbeitet sie in ihrem erlernten Beruf.
Sie hat eine eigene Wohnung mit ihrem Freund, der sich noch in Ausbildung befindet. Ihre Mutter ist wohl zur Zeit Hartz IV berechtigt.Ich bin Beamter. Ich habe keinen Kontakt zu der Kindsmtter und zu der Tochter. Nun habe ich über das Bafög-Amt erfahren, dass meine Tocher Bafög beantragt hat. Ab 01.01.11 befindet sie sich in einer sog. Vorklasse bis zum 01.06.11, um danach weiter die Fachhochschulreife zu erlangen. Zur Zeit erhält sie 183 Euro vom Bafög-Amt und Kindergeld, ich bin ggü. dem Bafög-Amt zu keiner Zahlung verpflichtet.
Vor wenigen Tage erhielt ich einen Brief vom Anwalt, indem ich auf Kindesunterhalt verklagt werden soll.Ein Betrag wurde noc noch nicht genannt.
Meiner Meinung nach kann sie doch ihren Job als Zahnarzthelferin weiter ausführen, um Geld zu verdienen und ein Abendstudium absolvieren.
Eine Berufkrankheit liegt wohl nicht vor.
Ich habe zwei minderjährige Kinder, denen ich ebenfalls Unterhalt zahle.
Bin ich zum Unterhalt ggü. der Tochter verpflichtet, obwohl ich schon die Ausbildung zur Zahnarzthelferin finanzierte?
Mit der Bitte um baldige Antwort.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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