Höhe des Streitwertes und der Anwaltsgebühren
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Der Grund einen Anwalt zu involvieren:
Ich wurde seitens der Gemeinde aufgefordert, mich an das öffentliche Trinkwasser- Netz anschließen zu lassen. Dieses habe ich abgelehnt, weil ich das Grundstück von eben dieser Gemeinde gekauft habe und mir damals zugesagt wurde, ich würde rechtzeitig zum Baubeginn öffentliches Trinkwasser bekommen. Da weder zum Baubeginn noch zum Einzug in mein Haus die öffentliche Trinkwasserversorgung hergestellt war, musste ich eine eigene Wasserversorgungsanlage incl. TW-Aufbereitung installieren. Ich stellte einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, welche seitens der Gemeinde abgelehnt wurde.
Das Problem:
Also beauftragte ich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen. Gemäß der dem Anwalt zur Verfügung gestellten Unterlagen würde die Herstellung des Anschlusses max. €1000.- kosten.
Ich bin davon ausgegangen, dass dieses auch der Streitwert wäre. Falsch. Angeblich hat das Gericht (es ist nicht zum Prozess gekommen, die Klage wurde mangels Aussicht auf Erfolg und auf mein Betreiben zurückgenommen) einen Streitwert von €7530.- zugrunde gelegt.
Ich habe den Anwalt für seine Dienste gedankt und ihn um Übersendung der Abschlussrechung gebeten. Nun kam die Rechnung: ca. €2500.- Euro.
Das finde ich etwas überzogen. Ich habe den Anwalt daraufhin gefragt, wie der Streitwert sich errechnet. Antwort: "Das hat das Gericht so entschieden – da könne man nichts machen."
Ich habe den Anwalt VOR Einreichung der Klage schriftlich gebeten, mir eine Aufstellung hinsichtlich der bereits aufgelaufenen Kosten zu geben, damit ich die Sinnfälligkeit einer evtl. Klage prüfen könne.
Eine Kostenübersicht bekam ich nicht, aber spät abends einen Anruf des Anwalts. Er überredete mich, doch Klage einzureichen, „damit wir die Frist –welche ich seitens der Gemeinde zur Herstellung des TW-Anschlusses gesetzt bekam- unterbrechen“. „Das kostet Sie ja nicht viel, und wir können die Klage dann immer noch zurückziehen“ (Originalton).
Diese Erhebung der Klage allein wurde mir nun mit €800.- Euro in Rechnung gestellt.
Ich habe –wie dem Anwalt bekannt war- keine Rechtsschutzversicherung. Nun laufe ich Gefahr -neben dem unerwünschten Wasseranschluss- auch noch den 2,5 fachen Herstellungsbetrag an reinen Anwaltskosten bezahlen zu müssen.
Ich bin der Ansicht dass jeder Mensch für seine Arbeit Anspruch auf eine angemessene Bezahlung hat. Aber die Forderung seitens des Anwalts finde ich nun doch stark überhöht.
Die Fragen:
1. Kann man Einspruch gegen die veranschlagte Höhe des Streitwertes erheben, und wenn ja, wo, wann und wie?
2. Hätte der Anwalt mich über die Höhe des Streitwertes informieren müssen?
3. Ist es eigentlich vertretbar, wenn ich, der ja schon eine Kostenübersicht angefordert hat, zur Klageerhebung „überredet“ wird, obwohl klar war, dass allein die Kosten für diese Klageerhebung schon fast den Betrag des Wasseranschlusses erreichen?
4. Gibt es eine realistische Möglichkeit mich dagegen zu wehren?
5. Macht es Sinn, sich an die Anwaltskammer zu wenden?
Anwaltsgebühren Höhe









