Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft
| 24.02.2011 12:20 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
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Gemeinsam mit den Eheleuten W bin ich Eigentümer von 3 vermieteten Mehrfamilienhäusern, die wir zusammen in den Jahren 2006-2008 gekauft haben.
Herr und Frau W sind zu je 25 % im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, ich bin alleinstehend und zu 50% eingetragen. Vertragliche Vereinbarungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft wurden nicht getroffen, d.h. es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Objekte sind mit persönlichen Bankkrediten der beiden Parteien fremdfinanziert, der Kapitaldienst wird aus den Mieteinnahmen bedient und ist nicht gefährdet.Grundschulden wurden geméinsam bestellt.
Die Eheleute W leben seit Anfang des Jahres getrennt und lassen sich scheiden.Herr W möchte die Anteile seiner Frau erwerben, die hierzu auch prinzipiell bereit ist.Eine Einigung ist naufgrund offener Unterhaltsfragen noch nicht erfolgt bzw. droht zu scheitern.
Meine Frage: kann Herr W gegen den Willen der anderen Eigentümer (Frau W und mir) die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen? Welche Rechtsmittel haben wir dagegen? Was hat die Versteigerung für Auswirkungen für uns als weitere Eigentümer ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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