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Hotel fordert Schadenersatz für krankheitsbedingte Absage


22.02.2011 19:09 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerhard Raab


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich brauche einen kurzen Rat für mein Problem.

Meine Frau und ich haben per E-Mail ein verlängertes Wochenende von Donnerstag bis Sonntag in Südtirol gebucht. Das Hotel wollte im Voraus keine Anzahlung. Ca. vier Tage vor Reisebeginn wurde unsere kleine Tochter von 5 Monaten krank mit Fieber usw.. Die Reise haben wir dann natürlich umgehend abgesagt.
Jetzt fordert das Hotel per E-Mail einen Schadenersatz in Höhe des vollen Zimmerpreises von ca. 250€.

Ist diese Forderung des Hotels gerechtfertigt bzw. überhaupt durchsetzbar?
Was kann ich dagegen tun ?

Danke für Ihre Hilfe...

Mit freundlichen Grüßen
...
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 142 weitere Antworten zum Thema:
Schadenersatz Hotel
22.02.2011 | 19:26

Antwort

von

Rechtsanwalt Gerhard Raab
621 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sie und Ihre Ehefrau haben mit dem Hotel einen wirksamen Vertrag abgeschlossen und sind daher verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis zu zahlen.

Der Umstand, daß Ihre Tochter erkrankt ist, ist dabei unmaßgeblich.

Anrechnen lassen muß sich das Hotel jedoch die ersparten Aufwendungen. Wenn Sie z. B. Übernachtung mit Frühstück gebucht haben, hat sich das Hotel das Frühstück erspart. Die Kosten hierfür wären also vom Gesamtpreis abzuziehen.


2.

Sollte das gebuchte Zimmer jedoch anderweitig zum gleichen Preis vermietet werden können, wären Sie von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Die Beweislast für eine anderweitige Vermietung tragen aber Sie, was Ihre Rechtsposition natürlich nicht erleichtert.


3.

Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen nur raten zu versuchen, den vereinbarten Preis wegen evt. ersparter Aufwendungen zu reduzieren. Sind im Preis allerdings keine Mahlzeiten enthalten, wird es an den sog. ersparten Aufwendungen fehlen mit der Folge, daß Sie dann den vollen Preis zu zahlen hätten.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Frechen

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