Rückforderung Kindergeld - Auskunftspflicht - Schadenersatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation: Tochter (19) zieht nach ihrem 18 Geburtstag von der Mutter in eine eigene Wohnung. Anwältin schreibt mir, dass durch die geringen Einkünfte der Kindesmutter, ich für den Unterhalt alleine aufkommen müsste. Ich einige mich mit meiner Tochter auf Zahlung von 400 € Unterhalt - sie besucht die FOS. Mein ertsmaliger Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes für die Tochter wird im Januar 2005 rückwirkend bis November 2004 genehmigt. Ich unterzeichne die Erklärung, dass die Kindsmutter in den beiden Monaten das Kindergeld an meine Tochter weitergeleitet hat. Mein Sohn 23 in Ausbildung verlangt in 2003 eine Verdienstbescheinigung von seiner Mutter. Die beinhaltet eine Berechnung nach der sie am Selbstbehalt liegt. Er erhält ebenfalls keine Unterhaltszahlungen von seiner Mutter.
Im Februar 2006 erhalte ich Post von der Familienkasse in der mir mitgeteilt wird, dass die Kindesmutter seit November 2004 den überwiegenden Unterhalt bezahlen würde und ich das Kindergeld zurückzuzahlen hätte. (Tochter hat im Februar 05 die FOS beendet und im Oktober eine Ausbildung begonnen. Ab da habe ich die Unterhaltszahlung gekürzt, was ihr nicht gefiel, da sie der Meinung ist, dass ihr das Kindergeld trotzdem zustehe) Ich habe der Familienkasse die Überweisungsbelege vorgelegt, das Anwaltsschreiben vom Dezember 04, die Bestätigung meines Sohnes, dass er keinen Unterhalt von seiner Mutter bekommt und die Verdienstauskunft vom Jahre 2003.
Es ging der Bescheid, dass ich ab Juni 2005 bis Februar 2006 weniger Unterhalt bezahlt hätte und eine Rückforderung mit Zahlungsbefehl zu erwarten ist. Ich habe Widerspruch eingelegt und nun die Auskunft erhalten, dass für die Monate Juni 2005 bis Oktober 2005 beide Teile gleichviel bezahlt hätten und dies muss vor Gericht geklärt werden.
Ich habe meine Tochter immer wieder gefragt, ob sie von ihrer Mutter unterhalt bekommt, dies hat sie immer verneint und nun aber beim Antrag der Kindsmutter bestätigt monatlich 200 € erhalten zu haben. Überweisungsbelege konnten nicht vorgelegt werden.
Eine Einmalzahlung von mir im Mai 2005 über 1000,00 € an mein Tochter wurde nur für diesem Monat berücksichtigt. Wenn die Kasse diesen Betrag auf die restlichen Monate verteilt hätte, läge ich mit meinen Zahlungen über den angeblichen 200 € der Kindsmutter - tut sie aber nicht.
Meine Fragen sind nun folgende:
Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass das Gericht mit vorliegenden Beweisen die angebliche Unterhaltszahlung der Kindsmutter nicht anerkennt?
Muss man über den Regelsatz von 640 € Unterhalt zahlen, damit mit man das Kindergeld ausbezahlt bekommt?
Ist die Zahlung der Mutter nicht ihr Privatvergnügen, wenn die Tochter mit ihrer Ausbidlungsvergütung und meinen Zahlungen versogt ist?
Wenn ich die streitigen Monate zurückzahle, habe ich die Möglichkeit meine Tochter auf Schadenersatz zu verklagen, da sich mich gar nicht bzw. falsch über die Unterhaltszahlungen informiert hat?
Habe ich die Möglichkeit von der Kindesmutter Gehaltsnachweise einzufordern, da ich für meinen Sohn noch immer alleine Unterhalt zahle?
Vielen Dank
Auskunftspflicht Kindergeld Rückforderung




