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post geheimnis


19.02.2011 09:33 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Biernacki


| in unter 2 Stunden

hallo mein ex Vermieter hat meine Post aufgemacht und gelesen und einige Briefe behalten was kann ich tun
19.02.2011 | 10:32

Antwort

von

Rechtsanwalt Alexander Biernacki
97 Bewertungen
Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie können gegen Ihren ehemaligen Vermieter Strafanzeige wegen Diebstahls bzw. Unterschlagung der Post bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Zudem wäre es denkbar, dass Sie Ihren Vermieter zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine Wiederholungsgefahr besteht. Das Sie von Ihrem "Ex-" Vermieter sprechen, gehe ich davon aus, dass dieser künftig keine Möglichkeit mehr haben wird, Ihre Post zu entwenden, so dass es wohl an der Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.

Wenn Sie sichere Kenntnis davon haben, dass Ihr Vermieter Ihre Briefe noch besitzt, können Sie deren Herausgabe verlangen und nötigenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Sollte Ihnen durch die Entwendung ein Schaden entstanden sein, können Sie Schadensersatz geltend machen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Berlin

97 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Familienrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht