Lärmbelästigung durch Nachbarn: Meine Rechte
13.02.2011 19:25 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. einem Jahr zogen in die Wohnung über mir neue Mieterinnen ein. Oberhalb meines Schlafzimmers richteten sie ein Arbeitszimmer ein. Hier sind seitdem fast täglich bis spät in der Nacht (z.T. bis 3 Uhr) laute polternde Geräusche zu hören. Zum Teil entsteht der Eindruck, dass Möbel hin und her geschoben werden. Zudem tragen die jungen Damen hartes Schuhwerk. Dieser hohe Geräuschpegel weit über Mitternacht hinaus bereitet mir extreme Probleme beim Einschlafen. Dies kann auch meine erwachsene Tochter bezeugen, die gelegentlich bei uns übernachtet. Das zeigt mir, dass es kein von mir rein subjektiv wahrgenommener Lärm ist.
Ich habe die beiden Damen mehrfach auf das Problem angesprochen. Sie sehen sich jedoch nicht als Verursacher von besonders lauten Geräuschen und argumentieren außerdem, dass ein Altbau nun mal hellhöriger sei als neuere Häuser, ich also mit der Situation leben müsse. Dieses Argument kann ich meinerseits nicht gelten lassen, denn die vierköpfige Familie mit Kleinkindern, die früher über mir gewohnt hat, bereitete mir keinerlei Probleme.
Meine Fragen an Sie lauten daher:
1. Darf ich rechtlich gesehen einfordern, dass die Damen mindestens über meinem Schlafzimmer einen Teppich verlegen?
2. Sollte die Vermieterin der Nachbarinnen in die Problematik mit einbezogen werden? (ich selber bin Eigentümerin meiner Wohnung)
3. Welche Rechte habe ich und welche juristischen Möglichkeiten, grob umrissen, bieten sich an, wenn die Damen weiterhin nicht auf meine Beschwerden reagieren und würden Sie mir empfehlen, einen Anwalt einzuschalten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
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