Wäre es denn möglich, dass meine Schwiegermutter auf die Auszahlung des Pflichtteils und auf die Unt
10.02.2011 08:12 |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Hallo,
mein Schwiegervater ist verstorben und es gibt ein Testament, welches aussagt, dass mein Mann den Teil eines Hauses erben wird, dass meinem Schwiegervater gehörte. Der restliche Teil des Hauses hat mein Mann bereits vor einigen Jahren von meiner Schwiegermutter "abgekauft", so dass ihm nach der Erbschaft das ganze Haus gehören würde. Diese Vereinbarung wurde getroffen, um zu verhindern, dass weitere vorhandene Kinder meiner Schwiegermutter das Haus erben.
Im Testament ist weiterhin vereinbart, dass mein Mann die Unterhaltszahlungen des Hauses wie z.B. Strom, Öl usw. zu tragen hat, dass meine Schwiegermutter lebenslanges Wohnrecht erhält und dass sie das Recht hat sich das Pflichtteil auszahlen zu lassen.
Da wir selbst eine schuldenbelastete Wohnung besitzen und uns weder die Unterhaltszahlungen für das Haus noch die Auszahlung des Pflichtteils leisten können suchen wir nun nach einer anderen Lösung. Eine Teilvermietung des Hauses ist nicht möglich.
Wäre es denn möglich, dass meine Schwiegermutter auf die Auszahlung des Pflichtteils und auf die Unterhaltszahlung offiziell verpflichtet oder bleibt uns hier nur die Ausschlagung?
Mit freundlichen Grüssen
Nadine03
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Auszahlung Pflichtteils Testament Ausschlagung Wohnrecht möglich lebenslanges
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