Tapeten ab bei Auszug der Mieter
07.02.2011 07:56 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Hallo ich habe ein vorgefertigten Mietvertrag ohne renovierungsklausel und haben mit Den Mietern ausgemacht das diese die Wohnung ohne Tapeten übernehmen und beim auszug auch die Wohnung ohne Tapeten übergeben und haben das in dem Vorgefertigetn Vertrag unter Sonstiges auch aufgenommen Wortlaut Beim Auszug muss die Wohnung Besenrein und ohne Tapeten und Bodenbeläge übergeben werden ( Handschriftlich) natürlich.
Also muss der Mieter die Tapeten abmachen oder nicht.?




