Tapeten ab bei Auszug der Mieter Mietrecht, Wohnungseigentum
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Tapeten ab bei Auszug der Mieter


07.02.2011 07:56 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Hallo ich habe ein vorgefertigten Mietvertrag ohne renovierungsklausel und haben mit Den Mietern ausgemacht das diese die Wohnung ohne Tapeten übernehmen und beim auszug auch die Wohnung ohne Tapeten übergeben und haben das in dem Vorgefertigetn Vertrag unter Sonstiges auch aufgenommen Wortlaut Beim Auszug muss die Wohnung Besenrein und ohne Tapeten und Bodenbeläge übergeben werden ( Handschriftlich) natürlich.

Also muss der Mieter die Tapeten abmachen oder nicht.?
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Auszug Mieter Tapeten
07.02.2011 | 08:16

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Der Mieter muss die Tapeten beseitigen, wenn die entsprechende Verpflichtung wirksam ist.

Das hängt davon ab, ob es sich um eine individuelle Vereinbarung handelt oder um eine formularmäßige Klausel.

In letzterem Fall wäre sie nach BGH vom 05.04.2006, Az: VIII ZR 109/ 05 unwirksam, weil sie den aktuellen Zustand nicht berücksichtigt.

Allein der Umstand, dass die Regelung handschriftlich unter "Sonstiges" gefasst wurde, mach sie noch nicht zu einer Individualvereinbarung. Entscheidend ist vielmehr, ob der Mieter vor Unterzeichnung des Vertrages eine wirkliche Einflussmöglichkeit auf den Inhalt hatte und das Niedergeschriebene wirklich das Ergebnis gegenseitiger Verhandlungen ist.

Hier muss der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

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