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Vertragsrecht, UWG, Mandatsvereinbarung


| 05.02.2011 12:11 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von




Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter hat im März 2010 einen vermeintlichen Lohnsteuerhilfeverein aufgesucht, um dort Unterstützung bei der Erstellung ihrer Einkommenssteuererklärungen der Jahre 2005 - 2009 zu erhalten. Meine Mutter ist seit 2000 Rentnerin, nach einem Schlaganfall im Jahr 2000 stark körperlich behindert und sprachlich eingeschränkt. Sie ist jedoch voll geschäftsfähig, d.h. sie hat keinen bestellten Betreuer.

Der Mitarbeiter der "Beratungsstelle" hat meiner Mutter zu verstehen gegeben, dass der Lohnsteuerhilfeverein keine weiteren Mitglieder mehr aufnehmen könne, da er bereits an der Kapazitätsgrenze angelangt sei. Der Beratungsstellenmitarbeiter sei aber auch Rechtsanwalt und er könne meiner Mutter im Rahmen eines Mandats auch die Steuererklärungen erstellen. Außerdem könne so eine Steuererklärung für einen Rentner ja auch rechtlich kompliziert sein, so dass die Erstellung durch einen Anwalt besser, weil auch fachlich kompetenter sei.
Meine Mutter hat daraufhin für jedes der Jahre 2005 bis 2009 eine Mandatsvereinbarung unterschrieben, also 5 Stück.
Die Vergütung sollte sich nach der gesetzlichen Gebührenregelung (Steuerberatergebührenordnung)richten, wenn ein Mandat endet, ohne dass eine Gebühr entstanden ist, werden 100,- EUR fällig.
Meine Mutter war nicht glücklich mit der Mandatsvereinbarung, aber offensichtlich verunsichert und hat deshalb unterschrieben.
In der Zwischenzeit hat meine Mutter halbherzig Unterlagen zusammengstellt, ohne aber weiter mit dem Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten.
Im Dezember 2010 hat der Anwalt dann bei meiner Mutter Unterlagen eingefordert, um die Steuererklärungen erstellen zu können. Aufgrund der sprachlichen Behinderung fühlte meine Mutter sich nun so überfordert, dass sie mich als Sohn um Hilfe gebeten hat - sie hatte kein Vertrauen zu diesem Anwalt und wollte nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten.
Ich habe daraufhin mit dem Anwalt gesprochen und versucht, ihm die Situation zu erklären, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Das war nicht möglich, auch mir gegenüber hat der Anwalt nochmals bestätigt, dass der "Lohnsteuerhilfeverein" damals keine Kapazitäten mehr gehabt habe, wohl aber seine Anwaltskanzlei. Meine Frage, wie viele Angestellte er denn hätte, so dass er sich als Anwalt denn doch die Zeit nehmen könne, wollte er mir nicht beantworten.

Inzwischen habe ich herausfinden können, dass:

-der Anwalt alleine arbeitet und zumindest im März 2010 keine Angestellten hatte (da stellt sich für mich die Frage nach den Kapazitäten...)

- der angebliche "Lohnsteuerhilfeverein" nach Auskunft der zuständigen Oberfinanzdirektion gar keine zugelassene Beratungsstelle nach StBerG hat, weder im März 2010 noch zum jetzigen Zeitpunkt !

Nach Bevollmächtigung durch meine Mutter habe ich die Mandatsvereinbarungen gekündigt.

Der Anwalt hat nun für jede Mandatsvereinbarung eine Rechnung in Höhe von 100,- EUR gestellt, also gesamt 500,- EUR.

Meine Fragen:

Sind die zustande gekommenen Mandatsvereinbarungen gültig ? Meiner Meinung nach sind sie durch Vortäuscheung falscher Tatsachen angebahnt worden. (Lohnsteuerhilfeverein ohne durch die OFD zugelassene Beratungsstelle, Werbung für diesen Lohnsteuerhilfeverein, diese ist auch jetzt noch an den Geschäftsräumen und einem Briefkasten angebracht; angeblich voll ausgelasteter Lohnsteuerhilfeverein)

Sollten die Rechnungen auf jeden Fall vorerst gezahlt werden, um nicht noch Verzugsgebühren zu riskieren ? Diese sind angedroht, jedoch nicht in der Höhe beziffert, für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung innerhalb dreißig Tagen oder beim Erheben von Einwendungen gegen die Rechnungen.

Würde ein Rechtsstreit in so einer Sache Aussicht auf Erfolg haben ? Der Streitwert läge ja "nur" bei 500,-EUR, die Rechtsschutzversicherung meiner Mutter ist (verständlicherweise) bei der angefragten Kostenübername sehr zurückhaltend.

Vielen Dank für eine Antwort !


P.S.: Meine Mutter unterschreibt nach einem intensiven Sohn-Mutter-Gespräch sowas sicherlich nicht mehr so schnell, und die Steuererklärungen sind in den letzten zwei Wochen von einem seriösen Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich abgeschlossen worden.....
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema:
Vertragsrecht
Antwort vom
05.02.2011 | 14:16
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1.
Für die Ungültigkeit der Mandatsvereinbarung müssten Sie Ihre Zweifel (Vortäuschung falscher Tatsachen) darlegen und vor allem nachweisen können. Sie müssten also beweisen können, dass der Lohnsteuerhilfeverein tatsächlich keine Mitglieder aufnehmen konnte, weil er an seine Kapazitätsgrenze angelangt war. Ferner müssten Sie beweisen können, dass der Rechtsanwalt in seiner Funktion als Mitarbeiter der Beratungsstelle Werbung betreibt, die auf die Erteilung eines Auftrags im Einzefall gerichtet ist, vgl. § 43b BRAO.
Außerdem hätten Sie die Mandatsvereinbarungen nicht lediglich kündigen, sondern wegen arglistiger Täuschung anfechten müssen. Ob der Rechtsanwalt die Zeit für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung hatte, lässt sich nicht anhand des eingestellten Personals beurteilen. Hierzu hätten Sie wenigstens die „Auftragslage" des Rechtsanwalts zum damaligen Zeitpunkt gekannt haben müssen. Schließlich ist es nicht außergewöhnlich, dass auch Rechtsanwälte Steuerklärungen erstellen.

2.
Vor dem Hintergrund etwaiger Verzugsgebühren, ist es sicherlich ratsam, zunächst die Rechnungen zu zahlen. Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass „vorgeleistet" worden ist, wenn Sie sich entschließen sollten ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

3.
Wegen des relativ niedrigen Streitwertes in Höhe von 500.- EUR sollten Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung tatsächlich in Betracht ziehen. Allerdings sollte Ihnen auch bewusst sein, dass die (außer-) gerichtlichen Kosten den Streitwert im erheblichen Umfang übersteigen. Das Gesamtkostenrisiko steht also in einer unverhältnismäßigen Relation zum Streitwert. Der Streitwert könnte aber aufgrund eines vorhergehenden Mahnverfahrens sowie etwaiger Verzugsgebühren höher werden. Daher sollten Sie unbedingt die Rechtsschutzversicherung Ihrer Mutter von der Kostenübernahme überzeugen.

4.
Ich empfehle Ihnen, nochmals den Rechtsanwalt zu kontaktieren, um eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Gegebenenfalls sollten Sie Ihre Bedenken dadurch Ausdruck verleihen, indem Sie auf die fehlende Zulassung des Lohnsteuervereins hinweisen und Sie erwägen, die Schlichtungsstelle der zuständigen Rechtsanwaltskammer aufzusuchen, da er für diesen Verein wirbt. Schließlich sei sein Verhalten wegen des geltenden Berufsrechts nicht ganz unbedenklich.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Bewertung des Fragestellers 2011-02-05 | 18:12


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