Eigentum Garage auf fremden Grund und Boden
| 03.02.2011 16:36 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Grundstücke
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Sachverhalt:
- 1975 baute mein Großvater in einer sächsischen Stadt auf fremden Grund und Boden eine Einzelgarage
- er schloss mit dem Eigentümer des Flurstücks A, Herrn R. K., einen Pachtvertrag für 99 Jahre ab
- dies erfolgte in dem Glauben, die Garage steht auch auf dem Flurstück A und Herr R.K. ist auch Eigentümer diese Flurstücks A
- Herr R.K verstarb und sein Sohn Herr J. K. trat dafür in den Pachtvertag ein
- mein Großvater verstarb und meine Mutter trat dafür in den Pachtvertrag ein
- dies erfolgte jeweils mit Zustimmung beider Seiten ohne schriftliche Änderung des Pachtvertrages
- die Garage wurde jederzeit bestimmungsgemäß genutzt und es wurden regelmäßig Pachtzahlungen geleistet
- handschriftlich wurde im Vertrag vermutlich nach 1990 durch meinen Großvater und Herrn R.K. die Pachtzahlung von Mark in DM angepasst
- es erfolgte keine weiteren Änderungen oder eine Kündigung des Vertrages
- an Unterlagen sind nur vorhanden: der Pachtvertrag, ein handschriftlicher Lageplan und ein Quittungsbuch über die Pachtzahlungen ab 1992
- mit Schreiben vom 31.01.2011 informierte Herr W.S.:
- er sei seit 2010 neuer Eigentümer des Nachbarflurstücks B
- die Garage stünde auf seinem Flurstück B
- die Garage wäre jetzt aufgrund des Schuldrechtsanpassungsgesetzes sein Eigentum
- er bot ein Mietverhältnis der Garage zur weiteren Nutzung an
- später ergänzte er, dass Herr R.K. außerdem 1975 auch nicht Eigentümer des Flurstücks A gewesen sei, ihm habe lediglich das Wohnhaus darauf gehört, das Flurstück A hätte er 1990 erst zurückgekauft – meine Vermutung dazu ist, dass das Flurstück A früher mal im Besitz der Familie von R.K. war
- es ist richtig, dass Herr W.S. das Flurstück B von der Stadt G. 2010 erworben hat
- in seinem Kaufvertrag ist vermerkt, das sich auf dem Flurstück B eine „Garage im Eigentum eines Dritten befindet" – da es nur eine Garage gibt, kann man davon ausgehen das es die meiner Mutter ist
- die Stadt G. teilte auf Anfrage von Herrn W.S. mit, dass es keinen Pachtvertrag gibt – nach meiner Vermutung deshalb, weil der Pachtvertrag 1975 mit dem „falschen" Eigentümer Herrn R.K. abgeschlossen wurde (s.o.)
- die Auswertung einer Luftbildaufnahme des Vermessungsamtes mit eingezeichneten Flurstücksgrenzen ergab, dass die Garage tatsächlich auf dem Grundstück B steht, Fluränderungen hat es seit 1975 nicht gegeben
Fragen:
Wie ist der Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Wem gehört heute die Garage als bauliche Anlage (Herrn W.S. oder meiner Mutter?)
Finden die Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetztes überhaupt Anwendung (aufgrund der „komplizierten" Vorgeschichte)?
Wenn ja, bestünde ein Vorkaufsrecht nach § 57 durch meine Mutter?
Gilt der Pachtvertrag weiter oder muss ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden (oder ist es empfehlenswert)?
Wenn die Garage meiner Mutter gehört und der Vertrag fortbestünde, gibt es besondere Kündigungsschutzvorschriften oder kann der Eigentümer des Flurstücks B „unkompliziert" kündigen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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