Aufhebungsvertrag / Abfindung
| 01.02.2011 21:14 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Schwangerschaftsvertretung in Vollzeit in einem mittelständischem Unternehmen (ca. 12 festangestellte Mitarbeiter). Mein Arbeitsverhältnis begann am 05.01.2009 und besteht noch fort, da ich noch keine Kündigung bekommen habe sondern lediglich einen Aufhebungsvertrag am 31.01. vorgelegt bekam, indem ich ordentlich zum 31.03.11 gekündigt werden soll.
Ich habe allerdings nie einen Arbeitsvertrag erhalten (also auch keinen unterschrieben) und somit existieren keine Dokumente in denen die Dauer der Vertretung festgelegt wurde (ich hätte ja zwei 1-Jahresverträge und nun einen unbefristeten Vertrag erhalten müssen, wenn ich richtig informiert bin).
Meine Vorgängerin möchte ab 15.03. bzw. 01.04. ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, dies allerdings nur in Teilzeit (ich weiss nicht, ob relevant für diesen Sachverhalt).
Da ich noch keine neue Anstellung in Aussicht habe und in dem Aufhebungsvertrag auch nichts von einer Abfindung steht (die meines Erachtens für die erbrachte Leistung meinerseits zu zahlen wäre) werde ich diesen natürlich nicht unterschreiben. Mir wurde zwar in Aussicht gestellt, dass ich eventuell in einen anderen Arbeitsbereich wechseln könnte (nicht zu denselben Konditionen), ich sollte aber erst einmal der guten Ordnung halber den Aufhebungsvertrag unterschreiben und dann würde man sehen, ob das mit der neuen Aufgabe klappen könnte...
Nun zu meiner Frage: wie gestaltet sich das weitere Prozedere? Da ja weder ein Arbeitsvertrag noch eine darin enthaltene Befristung des Arbeitsverhältnisses existiert, kann ich eine (ordentliche, bzw. außerordentliche) Kündigung anfechten? Wie hoch kann eine Abfindung für meinen vorliegenden Fall ausfallen ("nur" die Hälfte des Bruttomonatsgehaltes pro Jahr)? - Wäre es also ratsam zu klagen, sollte man sich nicht gütlich einigen können?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
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