iPad Hülle
| 01.02.2011 11:21
| Preis:
***,00 € |
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten eine Art Schutzhülle für iPad’s im Internet verkaufen.
Dürfen wir diese als „iPad – Hüllen" bewerben bzw. so nennen oder eher „Hüllen für iPad’s"?
Es werden ja z.B. auch „iPad Kratzschutz" oder „BMW Dachgepäckträger" angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
01.02.2011 | 11:36
Antwort
von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
532 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern es sich um keine originale I-Pad Schutzhülle handelt (wovon ich ausgehe), dürfen Sie dies nicht als "I-Pad -Hülle" verkaufen.
Es muss klargestellt werden, dass es sich hierbei um kein Apple-Produkt handelt. Bei dieser Bezeichnung könnte es unter Umständen zu Verwechslungen führen, die abmahnfähig wären.
Eine korrekte Bezeichnung wäre demnach:
"Schutzhülle - Auch für das IPad geeignet."
oder
"Schutzhülle, z.B. für das IPad"
Wenn Sie eine Schreibweise gefunden haben, können Sie mich gerne noch einmal zur Überprüfung kontaktieren.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
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www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller
02.02.2011 | 10:27
Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir haben den Text jetzt wie folgt geäandert:
Eine Schutzhülle für Webtablets, z.B. Ihren iPad mit eingebautem stabilem Metallrahmen ermöglicht es Ihnen, Ihr iPad schnell einzusetzen und überall, im Auto, Hotel oder zu Hause mit wenigen Handgriffen gegen Diebstahl oder unbefugten Zugriff zu sichern.
Die Sicherung für Ihr iPad wird mittels eines Schlosses, das mit einem Stahlseil sicher an einem festen Gegenstand befestigt wird, erzielt. Die Diebstahlsicherung für Ihr iPad hat einen Tragegriff und kann mit einem Handgriff geöffnet werden. Aufladen können Sie Ihr iPad, ohne das es aus der Schutzhülle entnommen werden muss.
Diese Diebstahlsicherung z.B. für das iPad wird Ihnen unterwegs oder im Urlaub ein sicheres Gefühl geben.
Den kompletten Text finden Sie unter:
www.padsafe.de
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zimmermann
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
02.02.2011 | 10:36
Sehr geehrter Fragesteller,
Die von Ihnen gewählte Formulierung ist absolut in Ordnung und kann so verwendet werden.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt