Betrug / Zechprellerei
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kurz zum Tathergang :
Ich war mit einem Bekannten in einem Lokal um noch etwas zu trinken, da mir der Preis von 7,60 Euro für einen Schnapps zu teuer war, weigerte ich mich den Berag zu bezahlen und verliess das Lokal.
Daraufhin verständigte der Wirt die Polizei. Mein Bekannter, bezahlte jedoch, vor Eintreffen der Polizei,( mit EC - Karte) den Gesamten Rechnungsbetrag von 15,20 Euro um Ärger zu vermeiden.( Er hat übrigens vorher schon etwas dort getrunken und gleich bar bezahlt ca 3,80 Euro). Beide Rechnungen haben wir noch.Wir hatten also nicht vor dahin zu gehen ,mit Absicht(vorsätzlich) dort zu trinken und abzuhauen.
Ein Polizist nahm mich( ohne zu wissen, dass doch gezahlt wurde )mit auf die Wache. Dort traf ich auch meinen Bekannten, der ebenfalls mit musste, da der Wirt Anzeige erstattet hat. Nach Angaben unserer Personalien und Alkoholkontrolle ( ca 2,1 er und ca 1,2Promille ich ) durften wir wieder gehen.
Denke, dass der Tatbestand des Betruges hierbei nicht gegeben ist, da ich erst nach dem Bestellen und Bekanntgabe des hohen Preises nicht bezahlen wollte.
Es steht in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft noch mit dabei:
Durch Ihre Bestellung erweckten sie den Eindruck eines zahlungsfähigen und willigen Gastes. Im Vertrauen darauf wurde die Bestellung ausgeführt. Wie sie beabsichtigen, erfolgte eine Bezahlung nicht, so dass ein Sachaden in Höhe des Verzehrs entstand und Sie hierfür entsprechende Aufwendungen ersparten.
Sie werden darauf Beschuldigt, in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass Sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregten,
strafbar als §§ 263 Abs. 1 und 4 , 248 StGB
Mir wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges geschickt. Mir wird angeboten gegen Bezahlung von 150 Euro an gem. Einrichtung, das Verfahren einzustellen.Und es gibt kein Eintag ins BZR, VZR, nicht vorbestraft usw.
Mein Bekannter hat ertaunlicher Weise ebenfalls dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen, obwohl er das Lokal überhaupt nicht verlassen hatte und mit der Sache eigentlich nichts zu tun hatte. Er solle aber "nur" 100 Euro bezahlen, damit die Sache gegen ihn eingestellt wird ?
Da es nun auch um meine berufliche Karriere geht, möchte ich auch keinen Eintrag ins ADV. Und denke,dass das bei Bezahlung aber so kommt.
Soll ich nun die 150 Euro bezahlen, bzw. wie kann ich die Staatsanwaltschaft dazu bewegen das Verfahren einzustellen?
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