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Ebay - Bewertung


15.05.2006 20:02 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde in einer Bewertung bei eBay unterstellt das ich nicht die "Wahrheit" gesagt hätte. Also wurde ich demnach der Lüge bezichtigt. Nun möchte ich trotz der geringfügigkeit ein Exempel statuieren und denjenigen verklagen als auch die Löschung der Kommentare bei Ebay erwirken.

Den genauen Sachverhalt werde ich dann Schildern sobald die Mandatschaft übernommen wird.



Hier nur kurz der Auszug aus der Bewertungskommentare

Käufer : Haube verkratzt,obwohl angeblich Neuware

Antwort von x : Erst klären dann Bewerten, Rückn. wäre kein Problem gewesen. Besch. durch Versand
Ergänzungskommentar von x : Alles nur Ausrede, man sollte immer bei der Wahrheit bleiben!!!!

Mit freundlichen Grüßen,


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Bewertung
15.05.2006 | 20:19

Antwort

von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth
637 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin gerne bereit, Ihre Interessen zu vertreten und Sie bei Ihrem Vorhaben, die negative Bewertung bei eBay zu löschen, behilflich zu sein.

Den kompletten Sachverhalt nebst Unterlagen mögen Sie mir bitte per E-Mail oder per Fax (040-312784) zukommen lassen.

Alles Weitere werde ich mit dann vereinbaren.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -


info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hamburg

637 Bewertungen
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