Ebay - Bewertung
15.05.2006 20:02 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde in einer Bewertung bei eBay unterstellt das ich nicht die "Wahrheit" gesagt hätte. Also wurde ich demnach der Lüge bezichtigt. Nun möchte ich trotz der geringfügigkeit ein Exempel statuieren und denjenigen verklagen als auch die Löschung der Kommentare bei Ebay erwirken.
Den genauen Sachverhalt werde ich dann Schildern sobald die Mandatschaft übernommen wird.
Hier nur kurz der Auszug aus der Bewertungskommentare
Käufer : Haube verkratzt,obwohl angeblich Neuware
Antwort von x : Erst klären dann Bewerten, Rückn. wäre kein Problem gewesen. Besch. durch Versand
Ergänzungskommentar von x : Alles nur Ausrede, man sollte immer bei der Wahrheit bleiben!!!!
Mit freundlichen Grüßen,









