Klage auf Zalung von Kindesunterhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ehemann meiner Lebensgefährtin hat diese aufgefordert,
die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe
von 100 % des Regelbetrages für ein 11 jähriges Kind gem.
Düsseldorfer Tabelle titulieren zu lassen.
Sollte sie dieser Aufforderung nicht nachkommen wird durch
die anwaltlich vertretene Gegenseite mit Klage vor dem
Familiengericht gedroht.
Das bereinigte Nettoeinkommen meiner Lebensgefährtin liegt unter dem Selbstbehalt für Nicht-Erwerbstätige,
Trennungsunterhalt zahlt der Ehemann trotz eines bereinigten Nettoeinkommens von EURO 1.452,55 zzgl. 100 %
des staatlichen Kindergeldes nicht. Hier wurde bereits Klage seitens meiner Lebensgefährtin
auf Zahlung von Trennungsunterhalt beim zuständigen Familien-
gericht eingereicht.
Eine eheähnliche Gemeinschaft kann meiner Meinung nach aufgrund
der relativ kurzen Zeit des Zusammenlebens (seit November 2005)
hierbei nicht angenommen werden, so daß die Forderungen auf
Zahlung von Trennungsunterhalt in voller Höhe berechtigt sind.
Meine Fragen lauten :
1.)
Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten der angedrohten
Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt basierend auf der
Tatsache, das meiner Lebensgefährtin nicht einmal der ihr
zustehende Selbstbehalt zur Verfügung steht?
2.) Wie beurteilen Sie die Erfolgsausichten der Klage auf Zahlung
von Trennungsunterhalt seitens meiner Lebensgefährtin,
insbesondere vor dem Hintergrund das meiner Lebensgefährtin und
mir evtl. eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt werden
könnte. (Zusammenleben seit 11/05, keine gemeinsamen Konten,
der Mietvertrag läuft nur auf meinen Namen, keine gegenseitige
Absicherung über Versicherungen etc.)
Sollte diese Tatsache von Bedeutung für die Beurteilung sein,
das zuständige Familiengericht ist das Familiengericht in
Oranienburg.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen im voraus.
Kindesunterhalt Klage









