Rechtsgültigkeit von Erklärungen per Email
| 29.01.2011 13:39 |
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Hallo, mir wurde ein Jobangebot unterbreitet bei dem ich für eine Firma (keinerlei Infos im Internet zu finden) Auktionen bei eBay starten soll. Angeblich soll die gesamte Kommunikation mit Käufer über diese Firma laufen und ich muss nur die Angebote einstellen. Ich habe von dieser Firma eine Email mit einer Haftungsübernahmeerklärung für meinen Account und einer Gehaltsvereinbarung bekommen, im Anhang noch die Ausweiskopie der Geschäftsführerin. Ist diese Form als rechtsgültige Vereinbarung anerkannt oder hätte ich damit im schlimmsten Falle keinerlei Handhabe?
Trifft nicht Ihr Problem?
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