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Sachbeschädigung und Diebstahl durch Handwerker (von Hausverwaltung beauftragt)


| 27.01.2011 19:43 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Der Sachverhalt:

Seit letzter Woche(ob es schon ein paar Tage länger war, weis ich nicht, da ich vom 14.-20.1. beruflich im Ausland war) lief von meinem Waschmaschinenanschluss (Waschkeller für 7Wohnungen) Wasser aus, obwohl der Schlauch immer gut befestigt war und hier vorher noch nie etwas ausgelaufen war (können Nachbarn bezeugen), und ich konnte mir das nicht erklären.

Ich habe den Anschlussschlauch überprüft und dabei ist aufgefallen, dass der Schlauch mit Werkzeug grob geöffnet wurde (Beschädigungen sichtbar) und dann wieder geschlossen und dabei wurde der Anschlussring angebrochen, was das tropfen/auslaufen erklärt, da es durch diese Beschädigung nicht mehr abdichtet.

Da ich mir nicht erklären konnte, wer dies gewesen sein soll, habe ich eben wohl oder übel einen neuen Schlauch kaufen müssen.

Heute habe ich bei einem Nachbarin ein Paket welches er für mich angenommen hatte abgeholt und er sprach mich auf die Diebstähle in letzter Zeit im Keller an (Kleidung etc.) und ich erzählte ihm dann dass nun jemand meinen Waschmaschinenzulaufschlauch beschädigt hatte und daraufhin hat er mir erzählt, dass die Person (Kanalreinigung oder Hausmeister, auf jeden Fall von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben da wir seit längerer Zeit Abflussprobleme hatte)die den Abfluss im Waschkeller gereinigt hat, meinen Waschmaschinenanschluss zwecks Wasserbezug für die Durchspülung/Reinigung des Abflusses benutzt hat, was nun den Verursacher klar stellt.

Der Nachbar war dabei persönlich anwesend und kann bezeugen, dass mein Waschmaschinenanschluss benutzt wurde.
Es ist schlimm genug sich an meinem Wasseranschluss zu bedienen, anstatt die für Handwerker vorgesehene Wasserentnahmestelle zu benutzen, aber dann meinen Zulaufschlauch zu beschädigen, das toppt das Ganze.

Demzufolge haben wir nicht nur den Fall von Wasser-Diebstahl, sondern auch Sachbeschädigung.

Ich habe einen neuen Zulaufschlauch gekauft und möchte außerdem die Kosten für das Wasser/Abwasser erstattet haben, da es ja über meine Wasseruhr lief. Da ich nicht weis, wieviel Wasser konkret genutzt wurde, da man ja nicht ständig drauf schaut, wäre hier wahrscheinlich eine Pauschale angebracht.

Meine Fragen nun:

Kann ich meine Ansprüche gegenüber der Hausverwaltung geltend machen, da diese ja den Auftrag der Abfluss/Kanalreinigung gegeben hat?

Welche Pauschale für Wasser/Abwasser in Litern kann ich hier geltend machen? Bei früheren Kanalreinigungsaktionen wo ich persönlich anwesend war, sind mehrere hunderte Liter Wasser benötigt worden. Ich sehe auch nicht ein bei den Wasser-Abwasserpreisen heutzutage, das Ganze unkommentiert so hinzunehmen. Für den neuen Anschlussschlauch kann ich eine Rechnung vorweisen. Den beschädigten Waschmaschinenzulaufschlauch habe ich übrigens aufgehoben, also der wäre als Beweis zumindest für die Beschädigung des Schlauches noch vorhanden.

Wie sollte ich am Besten vorgehen, empfiehlt sich vielleicht die Beauftragung eines Anwaltes wenn sich die Hausverwaltung quer stellt oder muss ich das Ganze als "Nichtigkeit" einfach so hinnehmen? Eine Rechtschutzversicherung ist übrigens vorhanden.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
Diebstahl
27.01.2011 | 21:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
710 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

1. Sie können die Ansprüche gegenüber der Hausverwaltung geltend machen. Der Verursacher war rechtlich Erfüllungsgehilfe gem. 278 BGB der Verwaltung und die Verwaltung muss dessen Verschulden vertreten. Das unsachgemäße Wiederanschrauben des Schlauches war fahrlässig.

2. Beim Wasser wird man den Schaden zunächst nur schätzen können. Man sollte bei einer Fachfirma nachfragen, wie viel Liter üblicherweise für eine Reinigung benötigt werden. Mit dem Preis pro Liter käme dann auf den Wert. Wenn dann die Nebenkostenabrechnung für dieses Jahr kommt, sollte man den Wasserverbrauch mit dem der Vorjahre vergleichen. Sollte ein Mehrverbrauch vorliegen, der noch über die Pauschale hinausgeht, wäre dieser aus der Abechung herauszunehmen. Man kann sich natürlich auch direkt darauf verständigen, dass jeder Mehrverbrauch, der über dem Niveau des Vorjahres liegt, von Ihnen nicht zu tragen ist. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Kosten für Wasser/Abwasser nicht in Vorleistung gehen müssen, sondern das diese Kosten erst bei der Abrechnung von Bedeutung sind.

3. Sie sollten sich zunächst schriftlich an die Verwaltung wenden und den Sachverhalt inkl. Zeugen schildern. Den Beleg für den Ersatzschlauch sollten Sie beifügen.
Setzen Sie zur Zahlung und Stellungnahme eine Frist von zwei Wochen.

Wenn die Verwaltung sich weigern, können Sie einen Anwalt beauftragen. Die Verwaltung müsste dann sogar die Anwaltskosten tragen, da Verzug vorliegt. Eine Rechtsschutzversicherung würde auch eingreifen, falls Mietrecht mit versichert ist.




Bewertung des Fragestellers 2011-01-27 | 21:31


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-01-27
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

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