Sachbeschädigung und Diebstahl durch Handwerker (von Hausverwaltung beauftragt)
| 27.01.2011 19:43 |
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Beantwortet von
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Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
| in unter 2 Stunden
Der Sachverhalt:
Seit letzter Woche(ob es schon ein paar Tage länger war, weis ich nicht, da ich vom 14.-20.1. beruflich im Ausland war) lief von meinem Waschmaschinenanschluss (Waschkeller für 7Wohnungen) Wasser aus, obwohl der Schlauch immer gut befestigt war und hier vorher noch nie etwas ausgelaufen war (können Nachbarn bezeugen), und ich konnte mir das nicht erklären.
Ich habe den Anschlussschlauch überprüft und dabei ist aufgefallen, dass der Schlauch mit Werkzeug grob geöffnet wurde (Beschädigungen sichtbar) und dann wieder geschlossen und dabei wurde der Anschlussring angebrochen, was das tropfen/auslaufen erklärt, da es durch diese Beschädigung nicht mehr abdichtet.
Da ich mir nicht erklären konnte, wer dies gewesen sein soll, habe ich eben wohl oder übel einen neuen Schlauch kaufen müssen.
Heute habe ich bei einem Nachbarin ein Paket welches er für mich angenommen hatte abgeholt und er sprach mich auf die Diebstähle in letzter Zeit im Keller an (Kleidung etc.) und ich erzählte ihm dann dass nun jemand meinen Waschmaschinenzulaufschlauch beschädigt hatte und daraufhin hat er mir erzählt, dass die Person (Kanalreinigung oder Hausmeister, auf jeden Fall von der Hausverwaltung in Auftrag gegeben da wir seit längerer Zeit Abflussprobleme hatte)die den Abfluss im Waschkeller gereinigt hat, meinen Waschmaschinenanschluss zwecks Wasserbezug für die Durchspülung/Reinigung des Abflusses benutzt hat, was nun den Verursacher klar stellt.
Der Nachbar war dabei persönlich anwesend und kann bezeugen, dass mein Waschmaschinenanschluss benutzt wurde.
Es ist schlimm genug sich an meinem Wasseranschluss zu bedienen, anstatt die für Handwerker vorgesehene Wasserentnahmestelle zu benutzen, aber dann meinen Zulaufschlauch zu beschädigen, das toppt das Ganze.
Demzufolge haben wir nicht nur den Fall von Wasser-Diebstahl, sondern auch Sachbeschädigung.
Ich habe einen neuen Zulaufschlauch gekauft und möchte außerdem die Kosten für das Wasser/Abwasser erstattet haben, da es ja über meine Wasseruhr lief. Da ich nicht weis, wieviel Wasser konkret genutzt wurde, da man ja nicht ständig drauf schaut, wäre hier wahrscheinlich eine Pauschale angebracht.
Meine Fragen nun:
Kann ich meine Ansprüche gegenüber der Hausverwaltung geltend machen, da diese ja den Auftrag der Abfluss/Kanalreinigung gegeben hat?
Welche Pauschale für Wasser/Abwasser in Litern kann ich hier geltend machen? Bei früheren Kanalreinigungsaktionen wo ich persönlich anwesend war, sind mehrere hunderte Liter Wasser benötigt worden. Ich sehe auch nicht ein bei den Wasser-Abwasserpreisen heutzutage, das Ganze unkommentiert so hinzunehmen. Für den neuen Anschlussschlauch kann ich eine Rechnung vorweisen. Den beschädigten Waschmaschinenzulaufschlauch habe ich übrigens aufgehoben, also der wäre als Beweis zumindest für die Beschädigung des Schlauches noch vorhanden.
Wie sollte ich am Besten vorgehen, empfiehlt sich vielleicht die Beauftragung eines Anwaltes wenn sich die Hausverwaltung quer stellt oder muss ich das Ganze als "Nichtigkeit" einfach so hinnehmen? Eine Rechtschutzversicherung ist übrigens vorhanden.
Trifft nicht Ihr Problem?
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