Vaterschaftsanerkennung
| 26.01.2011 20:26 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Hallo!
Wir haben leider folgendes Problem. Ich bin mit meinem Mann seit 10 Jahren verheiratet und wir haben zwei gemeinsame Kinder. Seit Mitte letzten Jahres haben wir das Haus in zwei Wohnungen aufgeteilt und jeder hat seine eigene Wohnung. Wir sind schon länger getrennt nur offiziell läuft das Trennungsjahr seit 2011.
Ich befinde mich in einer neuen Partnerschaft und wir erwarten im Februar unser gemeinsames Kind. Jetzt meine Frage:
1.) Mein neuer Partner möchte unbedingt die Vaterschaft anerkennen, was mir selber auch sehr wichtig ist. Aber wir haben gelesen, daß das Kind automatisch als ehelich angesehen wird. Also mein Mann als Vater eingetragen wird. Können wir trotzdem jetzt gleich zum Jugendamt gehen und mein Partner sofort, also schon im Trennungsjahr die Vaterschaftsanerkennung abgeben? Oder muß dazu die Scheidung eingereicht werden? Dass es erst wirksam bei Scheidungsurteil ist wissen wir, aber uns wäre es wichtig, daß wir es zumindest vorab schon regeln können. Mein Noch-Ehemann würde die Vaterschaft Aberkennen.
2.) Kann ich als Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen, da wir uns ja schon im Trennungsjahr befinden und das Kind nicht vom Ehemann ist?
Für die Beantwortung herzlichen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema:
Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung








