Beweislastumkehr bei Widerruf nach defekt.
26.01.2011 09:54 |
Preis: ***,00 € |
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Internetrecht, Computerrecht
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Fall: Kunde reklamiert defekt nachdem er das Gerät zerlegt hat.Prüfung des Anspruches und Reparatur wird angeboten. Kunde Widerruft sattdessen und will defekten Artikel zurücksenden.
Diesen Hinweis:
"Problematisch dürfte allerdings werden, dass Sie gegebenenfalls beweisen müssen, dass die Ware bereits beschädigt ankam. "
habe ich aus folgendem link Kopert:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=13834&rechtcheck=2
Frage wie heisst der Paragraph (der ja auf eine Beweislastunkehr zu gunsten des Verkäufers hinausläuft) auf dessen sich der antwortgebende RA bezieht?
Trifft nicht Ihr Problem?
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