Umsatzsteuer
26.01.2011 08:37 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
mein Ehemann ist Angestellter
ich bin Angestellte aber habe nebenbei Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit.
Wir haben eine Ferienwohnung (beide Ehepartner im Grundbuch), diese wird an Feriengäste vermietet.
Wir haben ein Ferienhaus, welches im Jahr 2006 uns von meiner Mutter und meinem Stiefvater zur freien Verfügung gestellt wurde. Wir vermieten dieses Ferienhaus auch an Feriengäste. Für sämtliche Reparaturen müssen wir aufkommen, die Einnahmen gehen auch zu 100 % an uns.
Für die Jahre 2006 und 2007 hatte ich nun eine Betriebsprüfung. Der Prüfer ist nun der Ansicht, das Ferienhaus ist zu 100 % mir zuzuordnen und somit unterliegen die Einnahmen der Umsatzbesteuerung (ich falle damit nun aus der Kleinunternehmerregelung raus). Dies hat zur Folge, dass wir die komlette Umsatzsteuer nachzahlen müssen und eben Rechnungen, die auf meinen Mann ausgestellt sind (dies ist nicht unerheblich) nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Wie können wir nun hier verfahren? Der Prüfer läßt keine Argumente gelten. In den Steuerbescheiden 2006 bis 2008 ist selbst von Finanzamt keine Umsatzsteuerpflicht mitgeteilt worden. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind auch je zu 1/2 bei meinem Mann und mir im Steuerbescheid eingetragen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen die korrigierten Steuerbescheide aus der Betriebsprüfung und falls ja, mit welchem Argument
Trifft nicht Ihr Problem?
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