Verwendung von geschützen Bildern und Motiven für Kindergeburtstage
| 13.05.2006 13:17 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe als Nebenverdienst angemeldet. Ich bedrucke Esspapier mit Lebensmittelfarbe, die dann zu Geburtstagen, Hochzeiten etc. auf die Torten gelegt werden können.
Nun meine Fragen:
1)Ich habe bereits mehrere Anfragen über eBay erhalten, ob ich nicht auch einen Spangebob oder einen Donald Duck für einen Kindergeburtstag drucken könnte. (Die Bilder sind immer individuell und mit einem persönlichen Spruch versehen). Ich habe dies bis jetzt jedoch immer abgeleht, da ich bedenken habe, das es evtl. Schwierigkeiten mit Urheberrechten geben könnte. Sind meine Bedenken begründet? Die Mitbewerber bieten dies jedenfalls an.
2) Da ich nicht in jeden Einzelfall überprüfen kann, ob der Kunde die entsprechenden Rechte zum verfielfälltigen hat, würde ich gerne beim Abschluß des Kaufvertrages darauf hinweisen, dass ich immer davon ausgehe, dass ihm die Genehmigung für den Druck des Einzelbildes vorliegt. Streng genommen müßte ich sonst auch bei jedem privat Foto die Genehmigung der darauf abgebildeten Person einholen..(recht am eigenen Bild)
Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung.
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