Weihnachtsgeld nach BAT-O bei Eigenkündigung AN
| 21.01.2011 23:37 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Hallo,
ich habe folgende Frage.
Der Arbeitsvertrag (BAT-O) wurde fristgemäß vom AN zum 30.11.2010 gekündigt. Der letzte Arbeitstag war der 31.12.2010.
Das Weihnachtsgeld gemäß BAT-O wurde mit der Novemberabrechnung ausgezahlt. Mit der Dezemberabrechnung wurde das Weihnachtsgeld rückwirkend einbehalten. Begründung ist die Kündigung in 2010, da das Weihnachtsgeld nach BAT-O nur für Angestellte gezahlt wird die bis zum 31.03 des Folgejahres in der Firma verbleiben. Ab dem 01.02.2011 beginnt ein neues Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst.
Hat man hier rechtliche eine Chance das Weihnachtsgeld einzuklagen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
rusch76
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