Weihnachtsgeld nach BAT-O bei Eigenkündigung AN Arbeitsrecht
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Weihnachtsgeld nach BAT-O bei Eigenkündigung AN


| 21.01.2011 23:37 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe folgende Frage.
Der Arbeitsvertrag (BAT-O) wurde fristgemäß vom AN zum 30.11.2010 gekündigt. Der letzte Arbeitstag war der 31.12.2010.
Das Weihnachtsgeld gemäß BAT-O wurde mit der Novemberabrechnung ausgezahlt. Mit der Dezemberabrechnung wurde das Weihnachtsgeld rückwirkend einbehalten. Begründung ist die Kündigung in 2010, da das Weihnachtsgeld nach BAT-O nur für Angestellte gezahlt wird die bis zum 31.03 des Folgejahres in der Firma verbleiben. Ab dem 01.02.2011 beginnt ein neues Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst.

Hat man hier rechtliche eine Chance das Weihnachtsgeld einzuklagen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen
rusch76
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Eigenkündigung Weihnachtsgeld
22.01.2011 | 00:49

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
710 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Es ist grundsätzlich zulässig in Tarif- oder Arbeitsverträgen eine Rückzahlungsklausel aufzunehmen, die eine Rückzahlung bei Eigenkündigung bis zum 31.3. des Folgejahres vorsieht.

Der Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte, sieht genau das vor. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht dann nur, wenn gem. § 1 IV "1. der Angestellte im unmittelbaren Anschluß an sein Arbeitsverhältnis von demselben Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in ein Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art übernommen wird". Der Anspruch auf Weihnachtsgeld würde nur bestehen, wenn Sie ab dem 1.1.2011 in dem neuen Arbeitsverhältnis gestanden hätten.

Es gibt daher keine Aussichten hier Ansprüche einzuklagen.




Bewertung des Fragestellers 2011-01-24 | 12:05


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Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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