Schulrecht – Toilettenproblem
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Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Betrifft: Öffentliche Schule in Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir auch in vielen anderen Schulen, herrscht an der Schule die meine Kinder besuchen ein Toilettenproblem. Ohne es jetzt näher beschreiben zu wollen, diese Toiletten sind weit weg von dem Begriff „hygienisch Sauber". Einige Eltern sprechen sogar von einem krankheitserregenden Zustand.
Das dieser Zustand natürlich auch durch die Schüler selber verursacht wird, steht hier völlig außer Frage, doch kann ich dieses immer wieder vorgebrachte Argument der Schulleitung, nicht als alleinige Entschuldigung dafür stehen lassen.
Fakt ist, dass durch mangelndes Geld die Reinigung und Instandhaltung der gesamten Schule immer weiter zurückgefahren wird und eine einmalige tägliche Reinigung einer hochfrequentierten Toilette einfach nicht ausreichend ist. Das die Schulleitung sich immer mit dem Argument des fehlenden Geldes entschuldigt und die Schuld auf die Schüler schiebt, dann nichts passiert, kann doch so nicht sein. Ich denke mal, eine Gaststätte mit diesem Toilettenproblem, wäre schon von Gesundheitsamt, Ordnungsamt oder wer immer dafür zuständig ist, geschlossen worden. Hier passiert nichts.
Wie kann man dagegen rechtlich vorgehen? So das sich auch was bewegt, nur mit Bitte funktioniert es leider nicht. Ich denke da schon eher an die Holzhammermethode z.B. Anzeige wegen vorsätzlicher bewusster Gesundheitsgefährdung oder ähnlichem und somit erzeugen von äußerem Druck, dem man nicht durch Ausreden entfliehen kann.
Wer ist dafür überhaupt der richtige Ansprechpartner? Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder andere?
Wer trägt überhaupt die Verantwortung für die Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit der Schultoiletten und in wieweit muss dieser, Maßnahmen gegen Vandalismus und Verunreinigung treffen? Beliebt ist hier immer der Spruch „aber wir haben die Toiletten erst vor 2 Jahren renoviert und das Sie jetzt so aussehen dafür können wir ja nichts"
In dem Wirwar aus Schulleitung, Schulträger, Bauamt der Stadt usw. und wer für was zuständig ist, blickt der Laie ja nicht durch.
Ich bin mir sicher das dieses auch ein Kampf gegen Windmühlen ist, den kein Amt wird eine Schule schließen. Die daraus resultierenden Probleme sind sicherlich gar nicht zu bewältigen und man wird Tricks finden um das zu verhindern. Aber ich würde, wie gesagt, gerne Druck erzeugen, deswegen möchte ich sie noch bitten einen andern Plan rechtlich zu würdigen:
In einem Schreiben werden die Zustände dokumentiere und angedeutet das bei einer eventuell daraus resultierenden Krankheit der Kinder, gegen die Schule oder den Schulträger Schadenersatz/Schmerzensgeld gelten machen werden. Diese Schreiben sendet jedes Elternteil separat an die Schule.
Das ist dann sicherlich eine große tolle Aktion, aber ist das dann rechtlich nichts weiter als heiße Luft? Nach dem Motto, schreiben kann man es, bringt aber gar nichts. Oder kann man damit die Schule in einen gewissen Zugzwang bringen? Dann würden für die Schule ja die „haben-wir gar-nicht-gewusst" Ausreden wegfallen.
Für ihre Antworten im voraus vielen Dank.
Schulrecht



