Hemmung der Verjährung beim Pflichteilsanspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ( nachfolgend Kind D ) habe mehrere Fragen,wovon ich heute die erste stelle:
greift der § 207 BGB in nachfolgendem Fall,und wird hierdurch die Verjährungsfrist von 3 Jahren bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gehemmt?
Konstellation:Die Eheleute A und B schliessen 1990 einen Erbvertrag,wonach gleich beim Tod des Erstverstebenden Kind E hälftig miterben soll,die beiden anderen Kinder C und D werden hierin enterbt.
Im August 2007 stirbt nun der Ehemann A.
Seine Frau B ist bereits seit einiger Zeit pflegebedürftig.Das behördliche Vormundschaftsverfahren,angestossen durch Kind C,führt jedoch dazu,dass sich Ehefrau B für das enterbte Kind D als Betreuer ausspricht.
Kind D verlangt im Oktober 2007 von Erbe Kind E Auskunft über den Nachlass des verstobenen A.
Über mehrer Monate bis zum Januar 2008 wird immer wieder,auf Nachfragen von Kind D,lückenhaft Auskunft über z.B.Zuwendungen,vom E erteilt.
Kind D wird im Januar 2008 vom Gericht als Betreuer in allen Aufgabenkreisen bestellt (Vermögenssorge,Aufenthaltsbestimmung,Gesundheitsfürsorge etc.).
Im Dezember 2009 stirbt die Betreute B.
Kind E wird nun dessen Erbe.
E meint nun aktuell (2011),dass Pflichtteilsansprüche des D nach dem Ableben des A bereits verjährt sind.
Frage:
Ist es nicht so,dass diese Verjährung durch die Rolle des D als Betreuer von B gehemmt wurde?
B war ja zusammen mit E Miterbe des verstorbenen A.
Somit hätte der (Betreuer) D von der (Betreuten) B seinen Pflichtteil (nach dem A) gar nicht verlangen können (Insich-Geschäft).
Oder läuft die Uhr da weiter,weil D sich 2007 an den ersten erben E gewendet hat?
Verjährung









