Heizkostenabrechnung
| 18.01.2011 09:50 |
Preis: ***,00 € |
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Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der Abrechnung für Heizkosten haben wir eine Frage.
Nachfolgend die Eckdaten:
Einzug und Mietbeginn: November 2009
Heizperiode: Juni 2009 - Juni 2010
Zeitpunkt der Ablesung: Juli 2010
Nun die Frage:
Wann muss die Abrechnung für die Heizperiode Jun09-Jun10 vorliegen? Wir haben sie nach wie vor noch nicht erhalten.
Es geht uns primär um die Vorauszahlung der Heizkosten. Sie sind mit 100€/Monat nach unserem ermessen zu hoch angesetzt. Können diese auf Antrag gesenkt werden oder müssen wir auf die Endabrechnung warten? Gilt die neue Vorausszahlung auch rückwirkend?
Vielen Dank für eine Antwort
Mit freundlichen Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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