Unfall durch Glätte
| 16.01.2011 18:24 |
Preis: ***,00 € |
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Preis: ***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
| in unter 1 Stunde
Hallo,
ich bin am 07.12.2010 um 21Uhr beim Verlassen des Innen- in den Außenbereich einer großen Sauna nach zwei Schritten gestürzt und habe mir dabei an der rechten Hand einen Bruch an der Hand zugezogen. Die Sauna ist Teil einer großen öffentlichen Therme. Es hat an diesem Abend frisch geschneit und an dem gewählten Ausgang war kein Warnschild wegen erhöhter Glätte angebracht. Es wurde auch nicht gestreut, dies wurde mir sogar beim Verlassen der Therme von der dortigen Mitarbeiterin bestätigt. Ich dachte zunächst auch nur an eine Stauchung und musste aber am nächsten Tag wegen starker Schmerzen in die Unfallklinik. Folglich trug ich 5,5 Wochen einen Gips und muss jetzt für weitere zweieinhalb Wochen eine Handmanschette mit fester Schiene tragen.
Ich hatte mit der Therme schon Kontakt und diese hat diesen Fall Ihrer Versicherung übergeben.
Meine Frage ist, kann ich, obwohl ich bei dieser Versicherung bereits 1500,-Euro als Schadensersatz gefordert habe, eine neue höhere Summe verlangen, da diese mir mittlerweile viel zu wenig erscheint? Ich habe einen handwerklichen Beruf (techn.Angestellte) und kann diesen immer noch nicht 100% wieder ausführen. Mein Urlaub im Dezember musste ausfallen und meinen Sport kann ich seit der Zeit auch nicht mehr ausüben usw. wie kann ich weiter verfahren? Die Versicherung hat noch nicht ausgezahlt und stellt im Moment Nachforschungen bei meiner Zeugin an.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MfG
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