Mandatsniederlegung
| 08.05.2006 22:45 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Hallo,
habe allergrößte Probleme mit meinem Anwalt. Sage mal sehr höflich und vorsichtig, ich wurde suboptimal vertreten. Habe ihm das nun so klar zu verstehen gegeben, dass ich mit der Mandatsniederlegung rechne. Dies geschieht ausgerechnet in der heißen Phase (gerade war der erste Gütetermin). Was bedeutet das finanziell??? Habe schon alle Prozeßgebühren und auch Termingebühren bezahlt. Die Streitigkeit zieht sich schon 18 Monate hin. Endloser und ineffektiver Schriftverkehr wurde geführt. Wie gesagt, der erste Gütetermin wurde auch schon wahrgenommen. Wenn ich jetzt einen neuen Anwalt brauche, kostet der mich erneut die bekannten Summen (abhängig vom Streitwert), oder wie läuft das? Sehe ich von dem Geld, das der alte Anwalt völlig ergebnislos verbraten hat, etwas wieder? Ohne in Hektik zu verfallen, sollte es rechtliche Streitigkeiten mit dem Anwalt geben, ist es leicht einen Kollegen zu finden, der sich der Sache annimmt? Zahlt so was die Rechtsschutzversicherung?
Besten Dank ...
RatlosInKöln
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