Kann ich eine Nutzung der Garage für einen Pkw untersagen?
Guten Tag!
Ich wohne in einer Sackgasse und bewohne das letzte Haus. Schräg gegenüber steht ein Haus, unter dessen Balkon sich eine Garage befindet. Zwischen den Häusern befindet sich die Zufahrtsstraße, über die ein öffentlicher Fußweg verläuft und die auf meinem Grundstück endet. Zum Eigentum der beiden Häuser gehört also jeweils ein Dreieck Eigentumsfläche (getrennt durch den öffentlichen Fußweg), über das man fahren muss, um beispielsweise zu meinem Parkplatz auf meinem Grundstück zu kommen. Das schräg gegenüberliegende Hause ist nun verkauft worden. Die Garage wurde ca. 10 Jahre lang nicht als solche zum Parken von Autos genutzt, lediglich aus Stauraum. Meine Frage: Kann ich eine Nutzung der Garage für einen Pkw untersagen? Da die Garage direkt gegenüber meiner Haustür liegt und die Straße dazwischen sehr eng ist, bedarf es einiger Fahrkunst und Zeit, um überhaupt in die Garage reinfahren zu können. Ich muss, um zum meinem Parkplatz kommen, über das Nachbargrundstück fahren, dies tue ich aber seit 22 Jahren. Die Nachbargarage wurde aktuell jedoch nur einmal von den neuen Eigentümern zum Parken genutzt, weil das Haus noch nicht bezogen ist. Kann ich hier wie gesagt die Nutzung der Garage und damit das Überfahren meines Grundstücks untersagen, weil länger als 10 Jahre die Garage nicht zum Parken genutzt wurde, gleichzeitig aber auf mein Recht der Zufahrt bestehen? Vielen Dank vorab, viele Grüße A.R.









