Vermieter verrechnet Nebenkosten mit Mietforderung
09.01.2011 16:54 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Guten Tag,
vor ca. zwei Jahren bezog eine Pizzeria die Erdgeschossflächen des MFH, das ich bewohne.
Auf Grund der recht starken Geruchbelästigung kürzte ich analog zu den anderen beiden Mietparteien die Miete um 10%, was bis dato vom Vermieter auch reaktionslos hongenommen wurde.
Im Sommer diesen Jahres wurde von der Pizzeria eine neues Abluftrohr installiert, das die Gerüche mindern sollte.
Ca. drei Monate später bekam ich ein anwaltliches Schreiben mit dem Hinweis, ich wäre der Aufforderung zur Rückangleichung der Miete nicht nachgekommen und solle die Differenz der drei Monate überweisen.
Auf die Rückfrage, man möge mir doch entsprechende Aufforderung in Kopie nebst Empfangsnachweis zur Verfügung stellen (da ich selbige nie erhalten habe), habe ich nie eine Reaktion des Anwaltes erhalten.
Zwischenzeitlich habe ich vier Monate nach Abrechnungszeitraum meine Betriebskostenabrechnung erhalten, die ein Guthaben von ca. 260 EUR auswies.
Da ich auch Wochen nach Erhalt keinen Zahlungseingang feststellen konnte, teilte mir die Hausverwaltung auf Nachfrage mit, man würde dieses Guthaben mit der Mietforderung verrechnen.
Die Wohnung ist zwischenzeitlich, wegen mangelnder Investition des Eigentümers und Verhalten wie diesem, zum 28.02. gekündigt und es steht entsprechend die letzte Miete Anfang Februar noch aus.
Ist diese Forderungssstellung (trotz fehlender Aufforderung zur Rückangleichung) zum einen und Verrechnung durch den Vermieter zum anderen rechtens und könnte ich wiederum meine Forderung mit der letzten Betriebskosenzahlung oder gar der Grundmiete verrechnen? Wie soll ich mich Verhalten?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
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